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1

Montag, 12. Dezember 2011, 12:48

Internet Kauf...

Wer könnte mich mal bitte einen Rat geben?

ich hätte da eine Frage an Euch. Neulich habe ich ein keramik
Türschild gekauft per Internet . Totalapreis E.49.50

Keramik Türschilder gibt es nicht in Holland, weswegen ich eins in Deutschland kaufen wollte


Das Schild ist gekommen, das war schön in Ordnung.


Nur hatte die Verkäuferin auf eigenem Faust meine Wunschgravur geändert, weil sie " es gramatikalisch auf ihre Weise besser fand".

Natürlich war ich damit nicht einverstanden, reklamierte und verlangte
entweder ein neues Schild , oder die Hälfte vom Kaufpreis zurück.


Das verweigert sie und meinte sie hätte mir einen Gefallen getan es zu
ändern, weil sie es auf ihre Weise schöner fand und wie gesagt: gramatikalisch besser.

Sie hatte zwar 8.90 angeboten wegen der 'unerheblichen Mangel', aber das akzeptiert ich natürlich nicht.


Das Schild ist als Weihnachtsgeschenk für meine Tochter und Schwiegersohn und ich wollte es auf dieser Weise graviert haben:


Fam. A.B. Mustermann


Sie hat eingehändig, ohne mich zu fragen draus gemacht:


Familie A.B. Mustermann.



Bei der Bestellung und Bestätigung ihrerseits hatte sie schon geschrieben dass sie es korrigiert gravieren würde .


Daraufhin schrieb ich: "nein, das Schild sollte so aussehen: Fam. A.B.Mustermann , also bitte nicht korrigieren, denn 'Familie' wird in Holland auf Türschilder immer abgekürzt."


Meine
Erklärung hat sie ignoriert und es trotzdem auf ihre Weise graviert.
Für NL Begriffe sieht das Schild komisch aus. Ist halt nicht üblich
hier.


Die keramik Werk Leuten wollten mir nur eine kleine 8,90 Minderung
schenken. Die Portokosten. Aber das akzeptierte ich nicht.


Ich weiss natürlich dass die von ihr vorgenommen Änderung keine
Katastrophe ist, aber eine Unverschämtheit finde ich es schon! Ich bin
doch
kein Kindergartenkind und darf doch selber entscheiden! Ausserdem: was
will sie denn überhaupt wissen wie oder was in Holland auf Türschilder
üblich ist?

Es entstand eine hitzige E-mail konversation, aber ich kriege kein neues Schild.

Kann man hier noch was machen, oder soll ich es einfach ignorieren und akzeptieren? Aber ein bisschen schwierig ist das schon.

Danke schon mal im Voraus..... LG, Ellen

2

Montag, 12. Dezember 2011, 12:58

Hallo Ellen,

ich finde auch, dass es eine Frechheit ist, deine Wunschgravur eigenmächtig zu ändern, egal, was Du Dir gewünscht hast, sie hat es so umzusetzen.

Ich weiß nicht, wie du gezahlt hast, aber wenn es via Paypal gelaufen ist, kannst Du das ganze Geld zurückholen und ich würde es tun und ihr das Schild wieder zuschicken. Wenn Du überwiesen hast wird es schwieriger und ich vermute mal, außer einer schlechten Bewertung (falls es Ebay war) kannst Du nicht viel machen, es sei denn, du hast Lust, Dich auf einen Rechtsstreit einzulassen.

Viel Erfolg

Virtuella

3

Montag, 12. Dezember 2011, 13:16

Hallo Ellen,

ich würde das als Sachmangel einstufen, mit dem Recht der Nachbesserung,

zumidest hast Du den Emailverlauf, und kannst Beweisen, das Du ausdrücklich das Schild mit Fam. und nicht Familie bestelt hast.
Also ist der Kaufvertrag nicht erfüllt, das es beiden Parteien klar war, was gewünscht war, und es trotzdem nicht so geliefert wurde, steht der Lieferant in der Pflicht es so zu liefern, wie bestellt, und nicht so wie Er es für richtig hält.


Gruß


Mrcane

claudi

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4

Montag, 12. Dezember 2011, 13:46

Fakt ist: Du hast etwas bestellt und nicht das gewünschte erhalten. Deshalb ist der Vertrag so nicht erfüllt worden und Du hast das Recht Ersatz zu erhalten. Zumindest hat das ein guter Freund gesagt der Anwalt ist.

Es ist in der heutigen Zeit anscheinend üblich das nicht mehr der Kunde der König ist. Ich hatte auch ein Problem in der Vergangenheit aber ehrlich, ich ärgere mich nicht lange sondern sage sehr schnell das wenn es zu keiner Einigung kommt ich einen Anwalt einschalten werde. Dann geht es meistens sehr schnell mit der Einigung.
Wenn Du unverhofft einem Menschen begegnest,
der Dein Herz berührt, Dein Leben bereichert
und Dich glücklich macht,
dann musst Du ihn nicht festhalten.
Wenn er das Gleiche fühlt wie Du,
wird er freiwillig bei Dir bleiben...





safra67

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5

Montag, 12. Dezember 2011, 13:56

Auch ich bin der Meinung das die dir entweder ein neues Schild machen oder das Geld zurückgeben müssen. Durch den Emailverkehr kannst du beweisen das du die "Verbesserung" abgelehnt und auf deiner Schreibweise bestanden hast. An deiner Stelle würde ich denen ein letztes Mal schreiben, allerdings nicht per Email, sondern per Einschreiben - und ihnen für den Fall das sie dir nicht entgegenkommen mit rechtlichen Schritten drohen. Vermutlich werden die dann sehr schnell kleinlaut und geben nach.
Man darf in einer Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht! (D. Nuhr)

6

Montag, 12. Dezember 2011, 14:37

Ich habe den Kauf mit Vorkasse bezahlt, nachdem ich mich via den Handelskammer vergewissert hatte dass es die Firma auch tatsächlich gibt.

Rechtliche Schritte habe ich mir auch schon überlegt. Hier in Holland gibt es den 'Geschillencomissie'. Da müsste man nur hinschreiben und schon kriegt man Hilfe. Aber das ist nur Inland. Ausland ist bedeutet schwieriger.
Also ich denke ich versuche erstmal mit dem Einschreibebrief....
Das komische daran ist dass wir streiten quasi um ein 10 Euroschein, denn die boten mir 8.90 zurück....ich forderte die Hälfte des Schildes, das wäre - ohne Versand und Gravur- E. 18.95. da hätte ich mich doch nicht luomen lassen, wáre es umgekehrt gewesen.

Aber danke Euch vielmals!

LG< Ellen

kitty^.^~

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7

Montag, 12. Dezember 2011, 15:02

unglaublich!!!

hast du die geschäftsbedingungen der seite gelesen? gibt es welche?
in den meisten fällen steht da, dass man ein rückgabe- und reklamationsrecht innerhalb von vierzehn tagen hat. meiner meinung nach ist das, abgesehen von privatem handel, sogar gesetzlich so verankert.

gibt es ein impressum auf der seite? mit inhaber-namen, adresse des firmensitzes und steuernummer?
dann würde ich mich dahin wenden und schriftlich mitteilen, dass du vom reklamationsrecht gebrauch machst und das schild KOMPLETT zurückgeben wirst, da es nicht nach deinen wünschen hergestellt wurde!


und anschließend würde ich es woanders kaufen (was ich denen auch mitteilen würde!)
© kitty 2009-2023

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8

Montag, 12. Dezember 2011, 15:20

@ Hi kitty

ja...das gibt es alles. Steuernummer, Handelskammer usw.

Impressum auch. Das sind Vater und Tochter die zusammenarbeiten.

Ich könnte das Schild schon zurückschicken, aber dann müsste ich das auf eigenen Kosten tun und das mache ich nicht. Das Vertrauen ist weg...was ist wenn sie behauptet es nicht bekommen zu haben?? Ich könnte es per einschreiben verschicken, aber ich müsste das selber bezahlen und ein bisschen zu doll ist mir das schon.
Selber haben sie es sehr amateuristisch verschickt. Einfach in altem Zeitungpapier eingewickelt. Was wenn es kaputt gegangen wäre? Wer haftet denn? Ich war nicht zu Hause als es kam, meine Nachbarin hat das Päckchen angenommen. Vorgeöffnet worden von Behörden war es auch noch. Keine Sendenummer, nichts drauf.

Vielleicht schicke ich die Korrespondenz mal an das Finanzamt.. Habe es schon an die Polizei dort geschickt, aber die können damit nix anfangen.

Wisst ihr, sooooo schlimm ist es auch wieder nicht, denn ich habe ein Schild und schön ist es wirklich. Aber die dreistheit, die Unverschämtheit...die macht mich schon etwas fassungslos. Gott sei Dank wird' Familie' in beiden Ländern gleich geschrieben, aber was wenn es anders gewesen wäre? Kann nur ein einzige Buchstabe sein, wie so oft zwischen den beiden Sprachen...
.

Alsob man nicht selber entscheiden kann.... :angry5: :angry4: :angry6: :annoyed:

der nordländer

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9

Montag, 12. Dezember 2011, 15:26

In den AGB's muss es auch einen Hinweis auf das Widerrufsrecht (Gesetzliche Widerrufsbelehrung) geben...jeder Internethändler in Deutschland MUSS ein 14 tägiges Umtauschrecht einräumen! Ich weiß jetzt nicht wie das bei Waren ist, die auf Wunsch hergestellt werden!? Aber du hast ja auch nicht das bekommen was du bestellt hast...daher geh ich davon aus das der Händler nachbessern, oder voll erstatten muss!
Älter werden bedeutet für mich nicht unbedingt zu wissen was ich will.
Ich weiß aber immer mehr was ich auf keinen Fall mehr will!

Adara

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10

Montag, 12. Dezember 2011, 17:02

Das ist eine Unverschämtheit... zumal es sich bei einer Abkürzung ja nicht einmal um einen grammatischen Fehler handelt :rolleyes: Ob man abkürzt oder nicht ist ja wohl Geschmackssache. Ein 14 tägiges Recht vom Kauf komplett zurück zu treten gibt es immer, sie ist ja auch kein Privatverkäufer sondern Händler, da muss sie das Schild auch zurück nehmen und ersetzen. Viel Erfolg ^^ Da würde ich dann bei neuen Bestellungen auch nichts mehr in Auftrag geben.
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Night Falcon

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11

Montag, 12. Dezember 2011, 18:26

Wenn Du das Schild anders erhalten hast, als es bestellt wurde ist das ein Mangel.

Und auch die Rücksendung muß der Verkäufer in diesem Falle m.E. bezahlen - in diesem Fall hat er den Mangel ja sogar selbst verursacht.

In Deutschland gibt es sog. Ombudsmänner - bin mir nicht sicher, ob sie auch bei Streitigkeiten dieser Art die richtige Anlaufstelle sind. Sonst würde ich mal die Verbraucherzentrale kontaktieren.

Obiwan

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12

Montag, 12. Dezember 2011, 19:53

Die Primäreigenschaft eines Türschildes ist das was darauf steht. Wenn der Text nicht mit deiner Bestellung übereinstimmt, dann ist das ein erheblicher Mangel, der dich zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt.

Wie Nordi schon schrieb, hast du selbstverständlich auch ein 14-tägiges Rückgaberecht. Da der Fehler nicht in der Bestellung liegt, sondern in der Ausführung, muß der Lieferant natürlich auch die Portokosten übernehmen, wenn du die Ware zurückschickst. Ich würde unfrei versenden (Porto zahlt Empfänger) und im Begleitschreiben auf die Rechtslage hinweisen.

Außerdem können unzufriedene Kunden, die mit ihren Erfahrungen, die sie bei einem Einkauf gemacht haben, nicht hinterm Berg halten recht unbequem sein aus Sicht des Verkäufers.

Einfach nochmal telefonieren und hartnäckig bleiben - vielleicht gibt`s ja dann eine Einigung. Die Rechtslage ist jedenfalls klar zu deinen Gunsten.

Viel Erfolg! :sonne:
Unser Oasenmitglied Obiwan (*22.02.1967) ist am 12.02.2016 verstorben.
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Montag, 12. Dezember 2011, 21:24

Zum Thema selbst kann ich nicht mehr viel sagen, es wurde schon alles gesagt was ich dir raten würde und mehr ^^

Aber ich muss auch nochmal los werden, wie dreist und unverschämt ich das finde!!!!

LG, =CaT=

:katze:
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Montag, 12. Dezember 2011, 21:57

So stur wie die sich verhalten, legen sie es vermutlich drauf an, dass du wegen dieses relativ geringen Streitwertes keine rechtlichen Schritte einleiten würdest, denn wenn du es tätest, würdest du meiner Meinung nach sicherlich Recht bekommen, hättest aber zusätzliche Kosten für den juristischen Beistand und den ganzen Papierkram. Ohne Frage ist es eine Dreistigkeit sondergleichen von dieser Dame und solltest du irgendwo im Net die Möglichkeit haben, eine Bewertung über sie abzugeben, würde ich das an deiner Stelle auf jeden Fall auch tun. Ansonsten musst du dich wohl einfach selbst fragen, wieviel es dir selbst wert ist, dein Recht zu bekommen und mit wievielen Mitteln du es durchsetzen möchtest.

15

Dienstag, 13. Dezember 2011, 09:09

Vielen Dank @ Allen...!!!!

Ich werde noch mal überlegen was ich tun kann.
Und wie es ausgeht, davon berichte ich dann nochmal, aber es wird wohl so sein dass ich das Schild einfach behalten muss.

Ist auch keine Tragödie, aber immerhin nicht sehr schön, so wie die mit Kunden umgehen.

LG, Ellen

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