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21

Montag, 12. März 2012, 13:01

Das haben wir wieder das leidige Thema

in einer Notwehr Situation habe ich nur kurze Bedenkzeit, zu erwägen welche angemessenen Reaktionn mir im falle eines Angriffs auf mich oder andere zur Verfügung stehen, und welche Konsequenzen das haben wird.

Die Staatsanwaltschft hat dann aber Monate zeit das für und wider abzuwägen.


Oder anderes Beispiel,

Im Notfall hat ein Polizist nur kurze Zeit zu überlegen, ob er von seiner Dienstwaffe gebrauch macht.
Der Staatsanwalt grübelt darüber länger nach.


Ich bin dankbar, das ich in meiner Zeit als Wachhabender bei der BW nie in eine solche Situation gekommen bin.


Gruß


Mrcane

Manfred57

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22

Montag, 12. März 2012, 14:58

Danke ihr Lieben. Ich gehe auch davon aus, das ich im Recht war. Die zwei schwerverletzten Jugendlichen sind über ein Gländer in den Treppenaufgang gestürzt. Das war nicht beabsichtigt. Ich mache zwar keinen Kampfsport sondern habe Ringen und Gewichtheben lange als Leistungssportler betrieben. Was mir vieleicht nachteilig ausgelegt werden kann, ist das ich bei der Marine als Kampfschwimmer im Nahkampf ausgebildet wurde. Das ist aber 40 Jahre her und stehe mit meinen 60 Jahren an der schwelle zum Alter. Ich bin optimistisch, das ich recht bekomme.

Manfred
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir.

Ohlew

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23

Montag, 12. März 2012, 21:18

@ Manfred,
Dein Optimismus in allen Ehren.
Und wünsche Dir von ganzen Herzen,daß Du heil aus der Sache rauskommst.
Ich habe nur ausgedrückt was schlimmesten falls passieren könnte.
Mein voriger Beitrag kam nicht aus der Luft.
Und mal ehrlich,kann man schwimmen verlernen?
Unser Oasenmitglied Ohlew (*29.06.1958) ist am 27.10.2012 verstorben.
Das Oasenteam

24

Montag, 12. März 2012, 22:12

Also mir tun diese Jugendlichen nicht leid, sie haben ihre verdiente Strafe erhalten und werden hoffentlich daraus ihre Lehren ziehen.

Im übrigen darf sich auch ein Kampfsportler in einer Notwehrsituation zur Wehr setzen. Was er natürlich nicht darf wäre nachschlagen wenn der Angreifer bereits ausser Gefecht gesetzt worden ist. Aber das war hier ja nicht der Fall.

LG

Viktor

Ohlew

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25

Montag, 12. März 2012, 22:29

Du warst wohl dabei?
Unser Oasenmitglied Ohlew (*29.06.1958) ist am 27.10.2012 verstorben.
Das Oasenteam

26

Montag, 12. März 2012, 23:03

Wenn ja,hast Du schlechte Karten,dann hättest Du kontrollierter Abwehren müßen/können.
Weil ausgebildete Kampfsportler vor Gericht,so zugeordnet werden,daß Hände usw.als Waffen eingesetzt werden können und im schlimmsten Falle,da sogar eine "gefährliche Körperverletzung "entstehen kann.
Ja , ist wirklich blöd, aber leider stimmt das so, wenn man eine bestimmte Kampfausbildung hat, stürzt sich sofort der Anwalt der gegenseite auf Dich und der staatsanwalt ist auch voreingenommen.

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Dem ist nichts hinzu zu fügen.
Offensichtlich hattest du, lieber Manfred, kein Problem mit den dreien fertig zu werden. Musste es in dieser Härte sein?
Ich kann mir gut vorstellen das man im Kampf Einer gegen Drei, einfach nicht mehr in der Lage ist seine Kräfte zu "dosieren". Da will man einfach nur ohne größeren Schaden aus der sache kommen, der Zweck heiligt die Mittel.
Dennoch, es könnte eng für Dich werden, ich wünsche Dir viel Glück.

lg subman

Acheron

unregistriert

27

Dienstag, 13. März 2012, 01:45

Was passieren kann, wenn man sich nicht schnell und hart wehren kann, haben mehrere Fälle in der Vergangenheit gezeigt. Ich erinnere mich an zwei Fälle, die für das Opfer tödlich endeten.

Dem stimme ich zu, an zwei Fälle musste ich ebenfalls sofort denken. So etwas macht Angst und ich für meine Seite hätte mich nach Leibeskräften gewehrt.
Und wenn es mein Sohn wäre würde ich mich höchstens fragen ob ich irgendetwas falsch gemacht habe. Er ist schließlich nicht einfach angegriffen worden sondern hat selbst einen Passanten angegriffen. Natürlich wäre ich nicht glücklich darüber wenn jemand mein Kind verletzt - aber es hätte schlimmer komen können. Eine Mordanklage zum Beispiel weil mein Sohn im Suff jemanden ermordet hat und dafür die Hälfte seines Lebens hinter Gitter muss

Alles Gute Manfred das das ganze wirklich Sang und Klanglos über die Bühne geht und du diesen Vorfall bald aus deinem Gedächtnis streichen kannst

Christian

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28

Dienstag, 13. März 2012, 17:01

Sicher kann man jetzt sagen, Manfred habe sich zu heftig gewehrt oder als jemand mit Kampfsportausbildung hätte er sich besser im Griff haben müssen/sollen/können. Für mich ist jedoch der Knackpunkt, dass man sich in so einer Situation eben in Sekundenbruchteilen entscheiden muss. Da bleibt keine Zeit zu überlegen "Ok, ich war mal Kampfleistungssportler, was kann ich jetzt tun, um angemessen zu handeln?" Man handelt einfach und fertig. Hinzu kommt noch, dass die schwereren Verletzungen ja offenbar nicht direkt durch einen Schlag, sondern durch den unglücklichen Sturz über ein Treppengeländer entstanden sind. All das führt hoffentlich am ende zu einem Freispruch. Ich drück dir die Daumen, Manfred.

silberseele

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29

Dienstag, 13. März 2012, 18:31

Notwehr ist das eine, was hier passiert ist, etwas anderes. Gerade, weil Du "auf das Alter" zugehst, hättest Du überlegter handeln müssen.

Ist jetzt nur mal meine Meinung aber das Recht wird gefunden werden.

flagfan

unregistriert

30

Dienstag, 13. März 2012, 18:47

Silberseele,
das musst du mir mal erklären. Was hat das mit Überlegung zu tun. Ich bin ja auch in dem Alter. Aber ob da jemand 20 oder 60 ist, ist doch wohl egal.
Wenn ich am U-Bahnsteig von drei agressiven Jugendlichen angegriffen werde, bleibt doch kein Platz für Deeskalation. Da würde ich auch mit aller Härte (zuerst) zuschlagen, wenn ich bedroht werde. Da ist doch nix passiert. Zwei Schwerverletzte und ein Leichtletzer. Die Wunden heilen.
Wenn da noch die Erkenntnis dazu kommt, keine harmlosen Passanten anzugreifen, ist den dreien doch geholfen.
Manfred hier irgendetwas vorzuwerfen finde ich irgendwie total fehl am Platz.
Und von wegen überlegter Handeln. Ich gehe schon davon aus, daß er überlegt gehandelt hat.

Horst

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31

Dienstag, 13. März 2012, 19:41

Ich mache zwar keinen Kampfsport sondern habe Ringen und Gewichtheben lange als Leistungssportler betrieben. Was mir vieleicht nachteilig ausgelegt werden kann, ist das ich bei der Marine als Kampfschwimmer im Nahkampf ausgebildet wurde.

Hallo Manfred,

also erstmal auch von mir viel Glück. Ich schließe mich mal denjenigen an, die hier vor blindem Vertrauen in Justizia warnen. Moralisch im Recht zu sein ist noch lange kein Grund juristisch Recht zu kriegen. Ich schätze Du solltest auf deinen Anwalt hören.

Ich würde wahrscheinlich etwas in der Art versuchen was bei den Wehrdienstverweigerungsverhandlungen früherer Zeiten beliebt war wenn die Geschichte von Waldspaziergang, der Freundin, den Russen und der unbaufsichtigt herumliegenden MP zur Sprach kam. Also ich nehme die MP, mähe die Dreckskerle nieder und zerbreche dann am Gewissenskonflikt.

Im Bezug auf deine Situation wäre das wohl dass Du schuldbewußt zugibst das es unbedacht war dem in deine Richtung gesprungen Tritt auszuweichen so dass der arme Angreifer zu einem Spagat auf der nach unten führenden Treppe genötigt wurde. Besser wäre es gewesen ihn aufzufangen und wieder abzusetzen. Das sei nur dadurch zu entschuldigen das Du versucht hast deeskalierend auf den zweiten Angreifer einzuwirken, der dir demonstrieren wollte wie die prachtvollen Schwinger aussehen, die er sich im Kino angeeignet hat. Dir ist durchaus bewußt das es nicht als Angriff gemeint war. Es war äusserst unglücklich das die Faust von dir abgelenkt auf ein Metallgelänger knallte und sich dann dort verhakte. Es tut dir außerdem leid, dass im Versuch zu helfen das Handgelenk aus dem Geländer zu befreien Du nicht die Aufmerksamkeit aufgebracht hast den vom dritten Angreifer in deine Richtung geschlagenen Sidekick abzufangen sondern nicht nur nach vorne stolpernd auf das Fesselgelenk des noch immer im Spagat sitzenden ersten Angreifers getreten bist sondern auch noch gegen den zweiten Angreifer fallend dessen noch immer eingkeiltes Handgelenk zum Opfer einer ungünstig verlaufenden Hebelwirkung gemacht hast.
Zumindest den dritten Angreifer konntest Du davon überzeugen sich sofort zu einem Gewaltfreiheits- und Konflikttraining zu unterziehen.

Dann sollte vor Gericht eigentlich alles klar sein.

Horst
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avenZia

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32

Dienstag, 13. März 2012, 20:40

@ Horst
Ich leg mich nieder. Brillante Idee :)

@ Onkelchen
Ich kann da leider nicht viel dazu sagen, weil ich den Hergang nicht kenne. Wie kamen die Beiden denn über das Geländer auf die Treppe ? Hast du sie gestossen in Notwehr oder angehoben und nach unten befördert ? Wieso landeten beide da unten ? Wie schwer sind oder waren sie verletzt ? Rollstuhl ? Sonstige bleibende Schäden ?
Gab es Zeugen ? Wie alt sind die Jungendlichen ? Waren sie bewaffnet ? Hast du Vorstrafen ? usw usw
Unterwerfung ist das höchste Maß der Leidenschaft. Geboren aus der Liebe,
entstanden aus dem Vertrauen, erblüht sie im Einklang mit Demut, Gehorsam und Respekt...dem gegenüber, der die ihm zu Füssen gelegte Seele auf Händen trägt.
(unbekannt)


33

Dienstag, 13. März 2012, 20:40

Hallo,

Ich möchte mich auch nochmals besonders dem ersten Absatz von @Horst anschließen.

Einerseits ist es schon mal sehr gut, dass das "nur" unter KV läuft, aber wer der bundesdeutschen Justiz blind vertraut, spielt mit dem Feuer, von daher natürlich ab zum (Fach-)Anwalt.

Dir auf jeden Fall allea Gute, dass es halbwegs gut ausgeht.

lg

Anni

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34

Dienstag, 13. März 2012, 21:11

Ich kann da leider nicht viel dazu sagen, weil ich den Hergang nicht kenne
Das hab ich mir auch zu dem Ganzen gedacht.
Wir wissen alle nicht, wie das Ganze sich abgespielt hat und welche Handlungen vollzogen worden sind.
Wie sollen wir dann solch eine Situation beurteilen?
Der Beurteilung einer Situation muss meines Erachtens eine Beobachtung (oder die detaillierte Schilderung einer Beobachtung) vorausgehen. Wobei es hier zu dem Problem käme, dass nur einer der Betroffenen seine Schilderung beitragen würde. Diese ist aber immer subjektiv.
Und dann kommt natürlich noch dazu, dass wir, wenn wir den Tathergang wüssten, unsere persönliche Bewertung vornehmen würden, diese aber nicht unbedingt mit der juristischen übereinstimmen würde.
Ich rate dir, Manfred57, auf jeden Fall zu gründlicher Selbstreflexion, um dich auf das Bevorstehende vorzubereiten.
Versuche, dich an möglichst viele Details der Situation zu erinnern. In solchen Situationen reagiert man ja stark emotional.
Mir erscheint es wichtig, nicht in einer stark emotional gefärbten Sichtweise stecken zu bleiben.
Jeder Jeck ist anders.

35

Dienstag, 13. März 2012, 21:16

Was passieren kann, wenn man sich nicht schnell und hart wehren kann, haben mehrere Fälle in der Vergangenheit gezeigt. Ich erinnere mich an zwei Fälle, die für das Opfer tödlich endeten.

Dem stimme ich zu, an zwei Fälle musste ich ebenfalls sofort denken. So etwas macht Angst und ich für meine Seite hätte mich nach Leibeskräften gewehrt.
Und wenn es mein Sohn wäre würde ich mich höchstens fragen ob ich irgendetwas falsch gemacht habe. Er ist schließlich nicht einfach angegriffen worden sondern hat selbst einen Passanten angegriffen. Natürlich wäre ich nicht glücklich darüber wenn jemand mein Kind verletzt - aber es hätte schlimmer komen können. Eine Mordanklage zum Beispiel weil mein Sohn im Suff jemanden ermordet hat und dafür die Hälfte seines Lebens hinter Gitter muss

Alles Gute Manfred das das ganze wirklich Sang und Klanglos über die Bühne geht und du diesen Vorfall bald aus deinem Gedächtnis streichen kannst

Stimme deinem Beitrag voll und ganz zu, Acheron ;)


LG

Viktor

Manfred57

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36

Mittwoch, 14. März 2012, 14:19

Die beiden schwerverletzten sind durch ihren Angriffschwung über das Geländer gestürzt. Ich habe mich überlaufen lassen. Der eine hat einen komplizierten Beinbruch und der andere Arm und Schlüsselbein gebrochen. Der Bahnsteig war Videoüberwacht. Ich habe das Video gesehen. Wenn ich dafür bestraft werden, dann lebe ich wirklich im falschen land.
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avenZia

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37

Mittwoch, 14. März 2012, 14:22

Wenn es ein Video gibt und das Verfahren trotzdem im Vorfeld nicht eingestellt wurde sieht es nicht ganz so gut aus liebes Onkelchen.
Mach auf jeden Fall genau das was dein Anwalt sagt, auch wenn es dir komisch vorkommt.
Unterwerfung ist das höchste Maß der Leidenschaft. Geboren aus der Liebe,
entstanden aus dem Vertrauen, erblüht sie im Einklang mit Demut, Gehorsam und Respekt...dem gegenüber, der die ihm zu Füssen gelegte Seele auf Händen trägt.
(unbekannt)


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38

Mittwoch, 14. März 2012, 14:31

@ avenZia

Mach dir keine Sorgen liebes Patenkind. Ich habe einen sehr guten Anwalt. Er meint, das es nur zur Anklage kommt, weil einer der Schwerverletzten Jugendlichen, der Sohn eines großen Unternehmers ist. Ich denke es wird gut für mich ausgehen. In sechs Wochen weiss ich mehr.

LG Manfred
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39

Donnerstag, 15. März 2012, 19:46

Wann ist denn Notwehr?
Es muss eine wohl eine Situation der absoluten Hilflosigkeit und der direkten Lebensgefahr vorhanden sein.
Kann man immer angemessen reagieren?
Eigentlich muss man.

Das ist so absolut nicht zutreffend "Lebensgefahr" ist nicht notwendig. Ich musste das mal für die Waffensachkunde auswendig lernen:

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidirgen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden"

Der Angriff kann dabei auf insbesondere folgende Rechsgüter erfolgen (§34 StGB): Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigetum

Dabei muss man sich auch nicht auf Risiken einlassen um ein "milderes" Mittel zu wählen. Beispielhaft wurde uns z.B. genannt, dass ein Polizist auf Angreifer mit Messer schießen darf, obwohl er auch z.B. mit einem Schlagstock Chancen hätte den Angriff abzuwenden, dieses Riskio muss aber niemand tragen. "Hilflosigkeit" ist also ebenfalls nicht nötig.

40

Donnerstag, 15. März 2012, 21:56

Die beiden schwerverletzten sind durch ihren Angriffschwung über das Geländer gestürzt. Ich habe mich überlaufen lassen. Der eine hat einen komplizierten Beinbruch und der andere Arm und Schlüsselbein gebrochen. Der Bahnsteig war Videoüberwacht. Ich habe das Video gesehen. Wenn ich dafür bestraft werden, dann lebe ich wirklich im falschen land.

Umso besser für dich das es Videoüberwachung gab, da brauchst wirklich keine Angst zu haben. Ich vermute die Anzeige gegen dich durch den einen Elternteil erfolgte nur um von der Schuld vom Sohn abzulenken, damit dieser womöglich milder bestraft wird oder sogar straffrei davon kommt. Man sagt ja nicht von ungefähr, Angriff ist die beste Verteidigung. Eine Taktik könnte auch sein dich einzuschüchtern damit du dich auf einen Vergleich einlässt.

Tatsache ist ja das sie dich angegriffen haben und dadurch selber über das Geländer gestürzt sind und so bereits einen Teil ihrer gerechten Strafe erhalten haben. Der Rest muss und wird dann hoffentlich der Richter festlegen.



LG

Viktor

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