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coconut

unregistriert

1

Freitag, 1. Februar 2013, 05:13

Der Kunde ist NICHT König.

Ich bekam ein elektronisches Teil geschenkt, der Verkäufer, ein renommierter Onlineshop, hat in seinen AGB das übliche Widerrufsrecht von 14 Tagen stehen. Während dieser 14 Tage hat der Schenker widerrufen, woraufhin der Verkäufer schon meinte, dass das Widerrufsrecht abgelaufen sei, obwohl eindeutig während dieser 14 Tage widerrufen wurde und der Verkäufer dann meinte, er habe die Daten nicht mehr zur Hand und könne somit nicht nachweisen, wann das Paket tatsächlich zugestellt wurde, er nehme es aus Kulanz zurück.

Soweit so gut, das Paket wurde aufgegeben und der Verkäufer meldete sich dann plötzlich, dass er noch mitteilen wolle, dass er 50,00 € einbehalte, wenn die Verpackung, genauer gesagt, die Folie des Außenkartons geöffnet worden sei, denn dann könne er das Gerät nicht mehr als neu verkaufen.
Da die Folie geöffnet werden musste, um überhaupt zu sehen, ob das Gerät enthalten ist, wurde dem Verkäufer mitgeteilt, dass in seinen eigenen AGB stehe, dass man das Produkt öffnen dürfe, um es zu testen, wie das in einem Geschäft vor Ort auch möglich sei. Es wurde aber nicht einmal in Betrieb genommen, die Klebefolien, usw. wurden nicht abgemacht, alles befindet sich noch auf dem Gerät.
Dies wurde dem netten Herren dann ebenfalls mitgeteilt, woraufhin er schon einen sehr aggressiven Ton an den Tag legte und mitteilte, wenn man mit den 50,00 € Abzug nicht einverstanden sei, lehne er die Annahme des Paketes ab, was er dann auch getan hat.

Einerseits bin ich jetzt am Überlegen, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben, was aber nur der Schenker selbst machen kann, da die Rechnung auf ihn läuft und andererseits denke ich mir, behalte ich es, denn ein Monate langes Rumstreiten lohnt sich nicht, aber mich ärgert dieses Verhalten des Verkäufers.

Wie geht ihr mit solchen Situationen um?
Wehrt ihr euch oder nehmt ihr es lieber hin, um euch die Streitereien zu ersparen?

lg

miri

subDominante

  • »miri« ist weiblich

Beiträge: 31 414

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Neigung: passiv

Familienstand: Spielepartnerschaft

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2

Freitag, 1. Februar 2013, 07:20

ich neige eher zum hinnehmen, ärgere mich aber dabei auch über mich.
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

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Neigung: passiv

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3

Freitag, 1. Februar 2013, 07:43

Mir wollte mal ein Verkäufer weiß machen, dass ich die Ware nur umtauschen könnte, wenn ich den Originalkarton noch hätte.
Da ich irgendwann mal bei einer Schulung lernte, dass die Verpackung unwesentlich und dies sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sei, pochte ich auf mein Recht - und bekam es am Ende auch.

coconut, es ist sicher ärgerlich und ich kann auch verstehen, dass es dich wurmt, aber wäre ich an deiner Stelle würde ich keinen Anwalt beauftragen.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

coconut

unregistriert

4

Freitag, 1. Februar 2013, 07:53

Danke erstmal für eure Antworten!

Ich selbst kann sowieso nicht damit zum Rechtsanwalt, sondern nur der Schenker, aber der überlegt es sich auch schon, Kosten würden ihm keine entstehen, er hat Rechtsschutz und die AGB sind dahingehend eindeutig, dass man die Folie öffnen kann. Ich ärgere mich dabei mehr darüber, dass ich mir denke, ich müsste da bestimmter auftreten, aber der Händler meinte dann, dass er mit mir sowieso nicht darüber spricht, was seine AGB beinhalten, weil ich ja nicht die Käuferin sei.
So wie es jetzt aussieht, werde ich es behalten, habe noch etwas Zeit, es mir zu überlegen, die Fristen etwas dagegen zu unternehmen, sind noch nicht abgelaufen, ist eben nur wegen der Streiterei, die sich dann hinzieht.

kitty^.^~

*** Enfant terrible ***

  • »kitty^.^~« ist weiblich

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5

Freitag, 1. Februar 2013, 09:21

Ha! Ich würde sehr wohl die Rechtschutz einschalten!
Genau darauf, dass man es nicht tut spekuliert dieser windige Typ doch!

Ein Brief, in dem ein Rechtsbeistand über die Sachlage aufgeklärt, reicht in solchen Fällen zumeist schon.
© kitty 2009-2023

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6

Freitag, 1. Februar 2013, 09:37

Ich würde in so einem Fall nieeemals einlenken !
Warum auch ?

Kitty hat sonst schon alles gesagt.

Komisch eigentlich, wenn es um Freunde geht oder um Menschen in meiner Umgebung habe ich keine Probleme mal etwas auf sich beruhen zu lassen oder eher einzulenken.

Aber da wo ich so eindeutig im Recht bin, niemals .
Vor allem scheint es eine Menge Erfolg mit dieser Masche gegeben zu haben.

der nordländer

Das Beste am Norden

  • »der nordländer« ist männlich

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7

Freitag, 1. Februar 2013, 10:46

Das Widerrufsrecht im Onlineverkauft ist eindeutig, da kann er sich querstellen wie er will! Das er angeblich die Daten nicht mehr zur Hand hat ist dabei nicht relevant, solange ihr es nachweisen könnt. Die Firma wird sich auf einen Rechtsstreit kaum einlassen, die wissen ganz genau das sie da den kürzeren ziehen...ich denke sie versuchen nur euch einzuschüchtern. Drohen oder aussitzen, diese Zermürbungstaktiken sind oftmals leider üblich...
Älter werden bedeutet für mich nicht unbedingt zu wissen was ich will.
Ich weiß aber immer mehr was ich auf keinen Fall mehr will!

Jay bee

unregistriert

8

Freitag, 1. Februar 2013, 11:04

meine immerwährende deviese: wer sich nicht wehrt lebt verkehrt

die sachlage ist eindeutig und der händler im unrecht, von mir würde der dubiose händler noch ne anzeige wegen versuchten betrugs obendrein kriegen

spankoldie

unregistriert

9

Freitag, 1. Februar 2013, 14:06

Was du geschildert hast, ist leider kein Einzelfall, sondern scheint vermehrt allgemeine Praxis zu werden. Mein Sohn hat mit einem elektronischen Gerät das gleiche erlebt, dabei ist die Funktionsfähigkeit der Gerätes nur zu überprüfen, wenn man es in Gebruch nimmt.
Hier gilt der Grundsatz für mich, dass sich wehren besser ist als hinnehmen, allein schon, um die Ausbreitung dieser Taktik einzudämmen.
Die Verkäufer leben von den Käufern und nicht umgekehrt, also müssen sie SERVICE bieten. Wo der fehlt ist der Kunde bald verschwunden. Dazu zählt auch die Unhöflichkeit, um nicht zu sagen Frechheit, mancher Verkäufer, wenn der Kunde weitere Informationen wünscht. In meinen Augen ist es der Versuch der Verkäufers, sein Unwissen zu tarnen.

avenZia

Moderator

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10

Samstag, 2. Februar 2013, 11:52

Ich würde es keinesfalls dabei belassen, allein schon deshalb weil es nicht sein darf, dass der Mensch mit so einem verhalten durchkommt.
Wenn die Klügeren immer nachgeben ( eh ein saudummer Satz), haben wir bald die Dummen an der Macht.
Unterwerfung ist das höchste Maß der Leidenschaft. Geboren aus der Liebe,
entstanden aus dem Vertrauen, erblüht sie im Einklang mit Demut, Gehorsam und Respekt...dem gegenüber, der die ihm zu Füssen gelegte Seele auf Händen trägt.
(unbekannt)


Jay bee

unregistriert

11

Samstag, 2. Februar 2013, 12:29

.....
Wenn die Klügeren immer nachgeben ( eh ein saudummer Satz), haben wir bald die Dummen an der Macht.
aber venzchen, das ist doch schon längst so, denn wäre dem nicht so hätten wir in der welt nich soviele probleme ;) :D

Obiwan

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12

Samstag, 2. Februar 2013, 12:41

Eine leider weit verbreitete Masche, die auf die Bequemlichkeit oder Unsicherheit des Kunden spekuliert. Natürlich weiß der Verkäufer ganz genau, was Sache ist. Wenn aber von zehn Rücksendungen, die ja für ihn fruchtlose Arbeit bedeuten, sieben nicht kommen, weil die Kunden die Ware schließlich doch behalten, zahlt sich die Strategie für ihn aus. Wie Kitty schon sagte - ein Brief vom Rechtsanwalt reicht meist vollkommen. :)
Unser Oasenmitglied Obiwan (*22.02.1967) ist am 12.02.2016 verstorben.
Das Oasenteam

13

Samstag, 2. Februar 2013, 15:22

Ich würde mich wehren, denn genau für solche Fälle hat die Käuferin ja ihre Rechtschutzversicherung. Es kostet sie ja nichts und sie muss auch nicht streiten, das erledigt ihre Versicherung für sie.

Ich hatte auch schon den einen oder anderen ähnlichen Vorfall erlebt, bekam aber mein Geld immer zurück. Eine Drohung mit dem Rechtschutz reicht in der Regel schon ;)

LG Viktor

Merlin

Zauberzausel

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14

Samstag, 2. Februar 2013, 16:33

Du musst ein sonniges, warmes Gemüt haben coconut. Was für dich spricht.
Aber ganz im Ernst, den Verkäufer, des Schenkers, hätte ich mir auf meiner Zerfetzerzunge zergehen lassen. Da brauche ich nicht mal einen Anwalt zu (ob wohl, manchmal hilfreich). Man muss logisch auch wollen als Schenker, oder man kauft im Internet, nicht. :kaffee:
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

Night Falcon

unregistriert

15

Samstag, 2. Februar 2013, 20:07

In solchen Situationen fahre ich nach einem fehlgeschlagenen gütlichen Einigungsversuch volle Breitseite und drohe noch kurz mit dem Anwalt, bevor ich ihn dann einschalte.

Meist reicht das Drohen, zumal in deinem Fall wohl die AGBs sehr eindeutig sind.

Ich hatte mal einen Riesenkrach wegen Kündigung mit einem großen, englischen Handynetzbetreiber, der sich nach telefonischer Ankündigung rechtlicher Schritte plötzlich sehr kooperativ zeigte. Nachdem ich von Kollegen und Freunden gehört hatte, daß ihnen Ähnliches wiederfahren war, vermute ich, daß manche Unternehmen darauf spekulieren, daß der Kunde sich nicht traut, sich zu wehren.

Ich habe einen Rechtsschutz, ihn aber in vielen Jahren nur einmal gebraucht, um Streitigkeiten um einen Kauf zu meinen Gunsten zu entscheiden. Ansonsten reichte bisher das Drohen.

Horst

Wellness-Spanker

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16

Samstag, 2. Februar 2013, 22:01

Hallo,

ich hatte das Problem eigentlich noch nicht.

Allerdings bin ich dazu übergegangen bei Amazon zu kaufen und nichts in Erwägung zu ziehen was aus diesem Marktplatz der Kleinhändler kommt.

Da habe ich schon bei den Recherchen sehr darauf geachtet.

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

horstlg

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17

Montag, 4. Februar 2013, 14:31

Nicht nachgeben, du bist voll im Recht.
Ich würde den Verkäufer schriftlich darauf hinweisen, dass ihm bei einem Rechtsstreit sämtliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
Im übrigen gilt genereel ein Rückgaberecht von 14 Tagen beim Kauf im Internet.
Menschen mit einer neuen Idde gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat. Mark Twain

Goerentroester

unregistriert

18

Montag, 4. Februar 2013, 16:36

"Verrückte da draußen willkommen beim Preis" Dieser Slogan eines berühmt berüchtigten Elektro Discount Marktes sagt mir Alles.
Selbst verkäufer habe ich vor vielen Jahren einmal fogendes ins Stammbuch geschrieben bekommen:

" Das Gesetz der Wirtschaft

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.

Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen.
Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen "

Nachzulesen hier: http://www.schlittermann.de/gesetz

Oder um es frei nach diesem berühmt- berüchtigten Elektromarktes zu Sagen -" Ich lass mich nicht verarschen behaltet euren Scheiss!" sondern geh zum Fachhändler und probier das Teil gründlich aus.

Wer das nicht möchte, dem möchte ich mein Geld nicht geben.

Euer
Görentröster

coconut

unregistriert

19

Freitag, 8. Februar 2013, 01:54

Mein sonniges Gemüt und ich fragen uns derzeit, ob wir auf der Stirn stehen haben, dass man so etwas mit uns machen kann, denn ich muss sagen, ich habe bei solchen Dingen ein wahren Magneten, der solche Vorfälle anzuziehen scheint, aber in dem Fall scheint sich mein Idiotenmagnet auch noch auf den Schenker übertragen zu haben.

Aber zurück zum Thema, das Teil wurde nicht online gekauft, weil es da billiger gewesen wäre, sondern, weil man es da vorbestellen konnte und das vor Ort nicht möglich war. Es handelt sich dabei um einen Drittanbieter bei A... Mittlerweile ist die Rechtsschutzversicherung und ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der Händler antwortete nämlich nicht mehr. Der Hit ist jetzt aber, dass erstmal geklärt wird, wann das Paket ankam, um beweisen zu können, dass binnen der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen wurde, der Verkäufer dazu ja angeblich keine Daten mehr hat und der Schenker nur eine Versandbestätigung ohne Trackingid bekam, also irgendwie kein Nachweis da ist, wann das Teil ankam. Es ist zum Haareraufen. Lg

coconut

unregistriert

20

Freitag, 5. Juli 2013, 18:46

Kaum zu glauben, wie lange sich so etwas hinziehen kann. Der Verkäufer bekam im Februar ein Schreiben vom RA. Er meldete sich zunächst nicht, woraufhin der RA nach 2 Wochen ein weiteres Schreiben schickte, der Verkäufer meldete sich dann, dass er keine Kontodaten habe und das Geld deswegen nicht zurücküberweisen könne *räusper*. Der RA sagte ihm dann, dass er es sowieso an die Kanzlei überweisen müsse und teilte ihm die Kontodaten erneut mit. Dann passierte wieder nichts. Das dazwischen kann ich abkürzen. Es wurde Klage eingereicht, worauf der Verkäufer überwiesen hat und stellte dann aber einen Antrag, dass er die bis dahin entstandenen Kosten (RA und Klageeinreichung nicht übernehmen wolle). Ausgang: Er muss die entstandenen Kosten auch noch ersetzen, was er mittlerweile getan hat. Es lohnt sich also in einem solchen Fall nicht nachzugeben.

lg

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