Super wir ändern weil was nicht passt die Verfassung und schränken Rechte ein.
Ganz ehrlich, hatten wir schonmal brauchen wir nie wieder.
Das Grundgesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1949 bereits Dutzende Male geändert worden, z.B. 1993 durch die Einschränkung des Asylrechts durch die sichere Herkunftsstaaten- bzw. Drittstaatenregelung (Art. 16a GG). Oder auch in der anderen Richtung durch die Aufnahme bestimmte Staatsziele (Art. 20a, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen). Das ist ein ganz normaler Vorgang. Das GG ist weder irgendwann vom Himmel gefallen noch in Stein gemeißelt. Für gewisse unabänderbare Mindestgewährleistungen sorgt die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Das Problem ist lediglich, dass euch die konkrete Änderung am Art. 9 GG politisch nicht gefallen würde ... Aber wie gesagt: Möglicherweise lässt sich das Streikrecht des Art. 9 GG auch einfachgesetzlich einschränken bzw. so ausgestalten, dass es nicht mehr zur Lahmlegung der gesamten Volkswirtschaft missbraucht werden kann.