Sie sind nicht angemeldet.

Chat

LinkList

ottilie

"durchorganisierte Chaotin"

  • »ottilie« ist weiblich
  • »ottilie« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5 644

Registrierungsdatum: 19. Oktober 2007

Wohnort: Sinsheim

Neigung: passiv

Familienstand: Single

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 28. Februar 2017, 13:41

Haus wird verkauft - auf was muss man als Mieter achten?

Wir haben heute erfahren, dass unser Haus verkauft wird, in dem wir als einzige Mieter mit unserer Vermieterin wohnen.
Ich weiß, dass wir 9 Monate Kündigungsfrist haben, sollte der neue Eigentümer uns nicht als Mieter wollen. Auf was müssen wir sonst noch achten?
Ein Lächeln ist ein Licht im Fenster der Seele,
ein Zeichen dafür, dass das Herz zu Hause ist.

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 28. Februar 2017, 16:10

Sollte der Käufer der Immobilie dir einen neuen Mietvertrag vorlegen, dann unterschreibe auf keinen Fall! Es gilt die Regel
"Kauf bricht nicht Miete!". Das bedeutet, dass ein neuer Eigentümer euch als Mieter zu den bestehenden Konditionen übernehmen muss. Was sein könnte, ist, dass irgendwann eine Mieterhöhung ins Haus steht, hängt davon ab,
wann die letzte vorgenommen wurde, ob die Kappungsgrenze eingehalten wurde usw.

Kündigen kann euch der neue Eigentümer nur, wenn er berechtigten Eigenbedarf hat. Diesen wiederum muss er schlüssig
begründen und es gilt eine Kündigungsfrist einzuhalten. Neun Monate sind vermutlich richtig, weil ihr schon lange in der
Wohnung lebt.

Eine Beratung bei einem Mieterschutzverein könnte unter Umständen hilfreich sein.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 28. Februar 2017, 16:30

ottilie, hab dir eine PN geschrieben. :)
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

HomerSimson

unregistriert

4

Dienstag, 28. Februar 2017, 16:53

Am besten ein wenig Geld in die Hand nehmen und zu Experten gehen. Etwa Mietershutzbund. Kostet jährlich 80,00EUR und die sind auch noch bei der Steuer absetzbar - teilweise übernehmen auch Rechtsschutzversicherung ein Beratungsgespräch beim Anwalt.

Manfred57

spankender Untoter

  • »Manfred57« ist männlich

Beiträge: 1 534

Registrierungsdatum: 10. Juli 2008

Wohnort: Brunsbüttel

Beruf: Immobilienkaufmann

Neigung: aktiv

Familienstand: Verwitwet

  • Nachricht senden

5

Mittwoch, 1. März 2017, 15:13

Grundsätzlich muss der Käufer die Mietverträge übernehmen. Der Mieter ist immer auf der sicheren Seite. Auch Kündigungen wegen Eigenbedarf sind nicht möglich. Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich per PN. Dann gebe ich dir meine Telefonnummer.
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir.

Sato

Erleuchteter

  • »Sato« ist männlich

Beiträge: 7 923

Registrierungsdatum: 20. Februar 2008

Wohnort: BaWü

Beruf: Musiker

Neigung: aktiv

Familienstand: Verheiratet

  • Nachricht senden

6

Mittwoch, 1. März 2017, 18:58

Selbstverständlich sind Kündigungen wg Eigenbedarf möglich. Das ist durchaus angemessen, denn jeder hat das Recht, sein Eigentum auch zu bewohnen

Darf neuer Eigentümer wg Eigenbedarf kündigen?

Es gibt keine Sonderregelung dafür, daß jemand die Wohnung erst kürzlich gekauft hat. Natürlich müssen der Eigenbedarf glaubhaft nachgewiesen werden, und die Fristen eingehalten. Diese richten sich nach der Länge des alten Mietvertrags, den der neue Eigentümer nicht eigenmächtig ändern kann. Die sind aber nicht extrem lang.


Mieterverein zum Thema
SM ist, wenn man trotzdem lacht

"In der Liebe versinken und verlieren sich alle Widersprüche des Lebens. Nur in der Liebe sind Einheit und Zweiheit nicht in Widerstreit."

Rabindranath Tagore

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

7

Mittwoch, 1. März 2017, 20:06

Hier stimme ich Sato uneingeschränkt bei. Eigenbedarfskündigungen sind möglich.

Anders wäre es, wenn Wohnungen in Eigentum umgewandelt werden. In dem Fall sind Mieter geschützt (Sozialcharta), aber auch nicht für alle Ewigkeit.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

8

Donnerstag, 2. März 2017, 01:30

@tiffany: ... du meintest den Fall, wenn Sozialwohnungen verkauft werden?

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

9

Donnerstag, 2. März 2017, 09:58

Gute Frage, Adolar. Ich habe es so verstanden, dass generell Mietwohnungen, die in Eigentum umgewandelt werden, geschützt sind. Also nicht nur Sozialwohnungen. Allerdings sind umgewandelte Sozialwohnungen länger geschützt (eben die 10 Jahre), in anderen Mietwohnungen gibt es dreijährigen Schutz.

Bei 2-Familienhäusern gelten vermutlich wieder andere Gesetze.

Aber nagel mich bitte nicht fest. :)
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

ottilie

"durchorganisierte Chaotin"

  • »ottilie« ist weiblich
  • »ottilie« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5 644

Registrierungsdatum: 19. Oktober 2007

Wohnort: Sinsheim

Neigung: passiv

Familienstand: Single

  • Nachricht senden

10

Donnerstag, 2. März 2017, 19:56

Danke euch schon mal für eure Tipps und Denkanstösse. Ich bin Mitglied im Mieterschutzverein und den werden wir auch zu Rate ziehen, wenn es spruchreif ist. Aber ich / wir möchten halt gern so gut es geht vorbereitet sein mit Infos, die wir so sammeln können.
Ein Lächeln ist ein Licht im Fenster der Seele,
ein Zeichen dafür, dass das Herz zu Hause ist.

Manfred57

spankender Untoter

  • »Manfred57« ist männlich

Beiträge: 1 534

Registrierungsdatum: 10. Juli 2008

Wohnort: Brunsbüttel

Beruf: Immobilienkaufmann

Neigung: aktiv

Familienstand: Verwitwet

  • Nachricht senden

11

Sonntag, 5. März 2017, 15:23

Das ist so nicht ganz richtig. Bei Eigenbedarf Kündigung ist eine Sperrfrist einzuhalten. Hier in Schleswig- Holstein beträgt die mindestens ein Jahr. Wenn diese Kündigung eine besondere Härte darstellt ist es aber praktisch unmöglich einem Mieter zu kündigen. Der Gesetzgeber sagt, wer eine bewohnte Immobilie kauft, muß alle rechtlichen Verträge der Mieter anerkennen. Er wird vom Notar ausdrücklich darauf hingewiesen.
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir.

ottilie

"durchorganisierte Chaotin"

  • »ottilie« ist weiblich
  • »ottilie« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5 644

Registrierungsdatum: 19. Oktober 2007

Wohnort: Sinsheim

Neigung: passiv

Familienstand: Single

  • Nachricht senden

12

Sonntag, 5. März 2017, 17:31

Das ist so nicht ganz richtig. Bei Eigenbedarf Kündigung ist eine Sperrfrist einzuhalten. Hier in Schleswig- Holstein beträgt die mindestens ein Jahr. Wenn diese Kündigung eine besondere Härte darstellt ist es aber praktisch unmöglich einem Mieter zu kündigen. Der Gesetzgeber sagt, wer eine bewohnte Immobilie kauft, muß alle rechtlichen Verträge der Mieter anerkennen. Er wird vom Notar ausdrücklich darauf hingewiesen.


Das ist schon mal gut zu wissen!
Ein Lächeln ist ein Licht im Fenster der Seele,
ein Zeichen dafür, dass das Herz zu Hause ist.

Christian

Prinz Valium

  • »Christian« ist männlich

Beiträge: 19 190

Registrierungsdatum: 31. Dezember 2007

Wohnort: Dortmund

Beruf: hab ich

Neigung: switch

Familienstand: Verheiratet

  • Nachricht senden

13

Sonntag, 5. März 2017, 17:48

Das ist schon mal gut zu wissen!

Befürchtest du denn, dass der neue Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung anstrebt.... hat er so etwas angedeutet? Ansonsten drücke ich dir die Daumen, dass der Wechsel für dich keine Auswirkungen hat.

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

14

Montag, 6. März 2017, 09:16

@Manfred
Hast du für mich einen entsprechenden Link für deine Aussage? :)
Mich würde interessieren, worauf sich die einjährige Kündigungssperrzeit stützt.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

15

Montag, 6. März 2017, 09:39

Im BGB findet sich der § 573, der besagt, dass eine ordentliche Kündigung des Mieters erfolgen kann, wenn... "der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt..." siehe Link.
https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Da das BGB deutschlandweit Gültigkeit hat, kommt mir die einjährige Sperrfrist komisch vor.

Wenn ottilie aufgrund der Wohndauer eine ordentliche Kündigungsfrist von neun Monaten hat und der neue Eigentümer erst kündigen darf, wenn er im Grundbuch steht (was dauern kann), könnte sogesehen 1 Jahr dabei raussschauen. *denk*
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

Sato

Erleuchteter

  • »Sato« ist männlich

Beiträge: 7 923

Registrierungsdatum: 20. Februar 2008

Wohnort: BaWü

Beruf: Musiker

Neigung: aktiv

Familienstand: Verheiratet

  • Nachricht senden

16

Montag, 6. März 2017, 10:16

Er hat das sicher mit Umwandlung verwechselt, da ist die Sperrfrist sogar 3 Jahre.

Eine, für ein einzelnes Bundesland geltende Regelung halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich, daß ist immer bundesweit.

9 Monate Kündigungsfrist ist in der Tat die längst mögliche Frist, dazu muss man 8 Jahre dort wohnen. Mehr geht nicht, auch nicht, wenn man 40 Jahre dort wohnen würde.

Alles immer bezogen auf Eigentumswohnung und Kündigungsfrist.


Außerhalb dessen, gibt es natürlich Sonderregelungen, zb eben bei Umwandlung, bei Genossenschaften oder, wenn der Mieter zu alt und sehr krank ist.
SM ist, wenn man trotzdem lacht

"In der Liebe versinken und verlieren sich alle Widersprüche des Lebens. Nur in der Liebe sind Einheit und Zweiheit nicht in Widerstreit."

Rabindranath Tagore

Manfred57

spankender Untoter

  • »Manfred57« ist männlich

Beiträge: 1 534

Registrierungsdatum: 10. Juli 2008

Wohnort: Brunsbüttel

Beruf: Immobilienkaufmann

Neigung: aktiv

Familienstand: Verwitwet

  • Nachricht senden

17

Freitag, 10. März 2017, 15:59

Leider kann ich erst jetzt antworten. Gemeint ist eine Sperrfrist, die so viel ich weis, für Hamburg und Schleswig- Holstein Anwendung findet, wenn einer Kündigung der Mietwohnung widersprochen wird. Dann tritt in jedem Fall eine Sperrfrist von einem Jahr in Kraft. Das ist eine rechtliche Anweisung, mit dem Ziel einer gütlichen Einigung zwischen Mieter und Vermieter. Grundlager dieser Regelung ist ein Grundsatzurteil des Amtsgericht Hamburg Aktenz. 311 S 206/99.

Wird ein Einfamilienhaus gekauft, kann der Käufer eine Mietkündigung wegen Eigenbedarf, im Fall, wenn er oder ein Familienmitglied in das Haus einziehen will. In diesem Fall muss der Käufer dem Mieter eine angemessene Zeit geben damit er eine Gleichwertige und im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten geeignete Wohnung zu finden. Dafür ist gesetzlich kein Zeitrahmen vorgegeben. Zieht der Mieter aus, und stellt fest, das der Käufer das Haus nicht selbst oder Mitglied seiner Familie, ist der Hauskäufer verpflichtet, dem Mieter alle durch den Wohnungswechsel entstandenen Kosten, sowie eine Entschädigung zu zahlen.

Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses kann grundsätzlich kein Eigenbedarf angemeldet werden. Die Gerichte gehen davon aus, das der Hauskäufer dieses als Kapitalanlage gekauft hat und bei ihm keine Wohnungsnot besteht. Wird einem Mieter in solch einem Fall gekündigt, Kann er wegen der Enge auf dem Wohnungsmarkt soziale Härte anmelden. Dann ist es fast unmöglich dem Mieter zu kündigen.

Ich bin Kaufmann der Grundstücks und Wohnungswirtschaft. Auch wenn ich Rentner bin gehe ich noch regelmäßig zu Versammlungen unseres Verbandes und bin deshalb noch gut informiert.

Manfred
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir.

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

18

Freitag, 10. März 2017, 19:14

Lieber Manfred,

ich beschäftige mich hobbymäßig mit Mietrecht und auch mit WEG-Recht. Mir würde es helfen, wenn du Quellen angibst.
Schleswig-Holstein ist nicht Bayern, es interessiert mich trotzdem.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

Ähnliche Themen