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Horst

Wellness-Spanker

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1

Donnerstag, 2. März 2017, 12:03

Wie ein handschriftliches Testament günstig prüfen lassen?

Hallo,

ich habe ein handschriftliches Testament verfasst um meine Freundin davor zu bewahren das Schicksal der Lebensgefährtin von Stieg Larsson zu teilen, die vom Erfolg der Millenium Romane nichts abbekam obwohl sie wahrscheinlich an der Abfassung der Romane beteiligt war, zumindest aber mit Larsson 30 Jahre liiert war.

Nach einigen Recherchen habe ich einen Text komplett handschriftlich verfasst, unterschrieben und den Wortlaut zusätzlich in Textverarbeitung ausgedruckt.

Derzeit prüfe ich die Möglichkeit einer anwaltlichen Prüfung des Textes auf Rechtssicherheit, allerdings schrecken mich die Sätze von 190,00 Euro für eine nicht näher definierte Erstberatung und 160 Euro pro Stunde für einen nicht abschätzbaren Arbeitsaufwand ein wenig ab. Geht es auch preiswerter?

Habt ihr euch mit so etwas schon einmal befasst und wie seid ihr damit umgegangen?

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

Michael8

unregistriert

2

Donnerstag, 2. März 2017, 12:46

Ja, die Notargebühren sind horrend - aber zu umgehen, wenn das Testament relativ einfach ist.

Es reicht, wenn Du einen zuverlässigen Freund bittest, mit seiner Unterschrift Deine zu bestätigen. Am Besten natürlich einen Rechtsanwalt, Pfarrer oder sonst jemand mit respektablem Hintergrund.

Du kannst dann auch gleich bei ihm eine Kopie deponieren.

(Hast Du denn auch soviel zu vererben wir Herr Larsson? :sonne: )

Horst

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3

Donnerstag, 2. März 2017, 15:36

(Hast Du denn auch soviel zu vererben wir Herr Larsson?
Hallo Michael,

nicht mal ansatzweise. Allerdings haben die lohnenden freiberuflichen Projekte der letzten Jahre zu bemerkenswerten Aufgabenstellungen geführt auf die ich durch meine bildungsferne Subproletariatserziehung nicht vorbereitet war. Deshalb ist jetzt Recherche in Fragen notwendig die man bei einer mittelständischen Herkunft von Haus aus mitbringt.

Horst
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Sato

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4

Donnerstag, 2. März 2017, 16:04

Ein Notar ist eigentlich nicht wirklich von nöten. Höchstens, wenn es Komplikationen geben könnte mit Pflichtanteil uä

Wichtig ist nur, es muß komplett von Hand geschrieben sein, Datum und Ort enthalten und mit vollem, also ausgeschrieben Vor- und Nachnamen unterschrieben.

Es gibt viele gute Informationen im Internet, solange keine komplizierten Erbfolgen zu beachten sind, aber auch dazu findet man etliches

Wie muss ein Testament aussehen?


Sollte man unverheiratet sein, kassiert der Staat allerdings beträchtlich, ich glaube, über 25 %......
SM ist, wenn man trotzdem lacht

"In der Liebe versinken und verlieren sich alle Widersprüche des Lebens. Nur in der Liebe sind Einheit und Zweiheit nicht in Widerstreit."

Rabindranath Tagore

HomerSimson

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5

Donnerstag, 2. März 2017, 18:32

Was willst Du prüfen lassen? An den Pflichtanteilen in gerader Linie kommst Du eh nicht vorbei. Es sei denn Ihr heiratet und somit ist Deine Partnerin Deine Ehegattin - Schwupp Die Wupp bist Du beim "Berliner Testament" das relativ unproblematisch für Ehegatten ist. Kommt Ehe nicht in Frage, ist die Erbfolge (leibliche Kinder, Geschwister,...) zu berücksichtigen - kannst Du so gut wie nicht ausschließen. Aber den Rest kannst ja dann nach gut Dünken verteilen. Auch Wohnrechte oder sowas lassen sich da meines Wissens nach regeln. Dennoch würde ich auf alle Fälle es mit einem Notar besiegeln. Nebenbei: Warum schrecken Dich die Kosten ab? Im Rahmen der Betriebsnachfolgeregelung sind die Kosten für Dich doch steuerlich absetzbar als Unternehmer. Erkundige Dich bei der für Dich zuständigen Kammer - würde mal Tippen ist die IHK bei Dir - was da zu beachten ist und mit wem sie in solchen Fällen zusammen arbeiten. Machs auf alle Fälle notariell. Alles andere ist zu leicht anfechtbar wenn es ums Erben geht.

Sato

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6

Donnerstag, 2. März 2017, 18:53

Ich kann es für mich schon sehr gut ausschließen: nie geheiratet bis jetzt, keine Kinder, keine Geschwister, Eltern verstorben, nur Tante, Cousin*en etc, die bekommen keine Pflichtanteile. Somit ist definitiv alles klar: nur wen ich eintrage, bekommt was.

Ja, ich würde aber auch bei Unklarheiten definitiv nicht sparen, ich hab schon in anderen Zusammenhängen übel viel verloren, weil ich da zu geizig war. IdR kostet es (hier) 200,- und dafür ist es wasserfest
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tiffany

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7

Donnerstag, 2. März 2017, 19:34

Horst, ich würde dir, trotz der Gebühren raten, einen Notar hinzuzuziehen. Ich finde, das Geld ist gut angelegt, denn so bist auf sicherer Seite.

Wichtig ist die korrekte Aufbewahrung des Testaments. Nicht zuhause im Schrank deponieren, sondern beim Nachlassgericht hinterlegen.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

Horst

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8

Donnerstag, 2. März 2017, 19:37

Was willst Du prüfen lassen?
Hallo HomerSimpson,

in der Hauptsache will ich die Formulierungen prüfen lassen.
In etwa:
A bekommt x% von M
B bekommt x% von M
C bekommt alles Weitere.

Ich bin in der Recherche soweit gekommen, dass eine solche Verteilung alle ausschließt, die ich nicht erwähnt habe. Was meinen Absichten entspricht.

Verfügungen wie: "Falls R noch immer nicht umgebracht wurde ist er/sie von jeder Erbfolge auszuschließen" machen es wohl nicht genauer.

Meines Wissens nach müssen Pflichtanteile so weit sie relevant sind nicht erwähnt werden weil es hier keinen Gestaltungsspielraum gibt.

Die Frage hier ist Teil der Recherche. Wenn sich zeigt, dass es keinen verzweifelten Rechtsanwalt gibt, der es aus Werbegründen für 50,00 € macht werde ich einen regulären Termin vereinbaren.

Aber man gibt ja nicht mehr Geld aus als man muss.

Horst
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Horst

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Donnerstag, 2. März 2017, 19:42

Wichtig ist die korrekte Aufbewahrung des Testaments. Nicht zuhause im Schrank deponieren, sondern beim Nachlassgericht hinterlegen.
Hallo tiffany,

davon wird auch abgeraten. Es wird vielmehr darauf verwiesen es dem/der Meistbegünstigten zu geben. Da ein handschriftliches Testament mit Datum versehen ist zählt im Zweifel die aktuellste Version.

Horst
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Martin

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Donnerstag, 2. März 2017, 21:02

1. Hinterlege das Testament beim Amtsgericht. Das kostet pauschal ca. 125,- Euro. Alles andere ist viel zu unsicher.
2. Wenn Du auf anwaltliche Hilfe nicht verzichten willst, dann bist Du mit der Erstberatungsgebühr gut bedient. Wenn Du gute Arbeit haben willst dann solltest Du nicht glauben, diese für 50,- womöglich noch inkl USt zu bekommen.
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11

Freitag, 3. März 2017, 09:56

@Horst
Warum wird davon abgeraten?

Ich ließ mein Testament vom Notar erstellen und dieser wiederum meinte, dass die Hinterlegung beim Nachlassgericht empfehlenswert ist.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
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Horst

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12

Freitag, 3. März 2017, 10:20

Warum wird davon abgeraten?
Hallo,

hauptsächlich weil gültige Testament diejenigen mit dem aktuellsten Datum sind. Änderungen können schwerer fallen wenn man nicht jederzeit darauf Zugriff hat.

Muss kein starkes Gegenargument sein, ich bin ja noch in der Recherchephase.

Horst
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HomerSimson

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13

Freitag, 3. März 2017, 20:47

Ist doch ein "Nullsummenspiel" Horst. Ob du 50Euronen ausgibst oder 200Euronen. Du bekomsmt es ja über Deine Steuererklärung zurück. Und mit Verlaub: Persönliche Suche/Rechersche ist ja gut kann aber nie einen Experten/Espertin ersetzen. Also nimm ein bischen Geld in die Hand und gehe zum Notar. Ich habe umfassende Kenntnisse der Mathematik. Dennoch habe ich mir die Statik meiner Häuser (die ich mal hatte :D ) von einem Statiker durchrechnennen lassen. Dache der Mann versteht halt doch mehr davon als ich. Ist ja aber letzteendlich alles Deine Entscheidung. Ob Du auf Forenbeiträge oder Googel baust oder wen fragst der sich damit auskennt. Auf alle Fälle gut das Du es regeln magst.

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14

Freitag, 3. März 2017, 21:27

Dennoch habe ich mir die Statik meiner Häuser (die ich mal hatte :D ) von einem Statiker durchrechnennen lassen.
Sorry, aber ohne Stempel kriegst du auch keine Baugenehmigung. :kicher:

Ich denke @Horst ist schon auf dem richtigen Weg. Pflichtteilsberechtige sind nur Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Eltern und Ehegatten. Es ist hilfreich, diese Personen (sofern vorhanden) im Testament ausdrücklich auf den Pflichtteil zu begrenzen. Da sie ja die eigentlich gesetzlich Erbberechtigten sind.

Ansonsten muss der Wille klar erkennbar sein. Das wurde ja entsprechend skizziert.

Notar bedeutet Sicherheit, ist aber nicht unbedingt Voraussetzung für ein nicht anfechtbares Testament.
Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg. (Mahatma Gandhi)

HomerSimson

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15

Freitag, 3. März 2017, 21:53

Stimmt. War ein ungutes Beispiel. Dennoch kenne ich zuviele Testamente, die nicht hinterlegt waren. Da ist der Weg immer einfacher etwas anzufechten. Selbst das Berliner Testament hatte ich beim AG hinterlegt um sicher zu sein. Naja, damals gabe es auch noch was zu holen. Genrell denke ich ist es nie verkehrt sich den Rat bei Fachleuten zu holen - auch wenn es Geld kostet - als selber im I-net zu suchen. Denn da ginb es auch immer viele Halbwahrheiten.

Horst

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Samstag, 4. März 2017, 00:03

Hallo,

ein Ergebnis der Recherche ist in meinen Augen auch wie viele Dienstleister bereit sind wertlose Dienste zu leisten und in Rechnung zu stellen.

Wenn man es angehen will aber es trotzdem nicht eilig hat, ist es eine gute Idee alles auf das nötige zu beschränken.

Horst
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Samstag, 4. März 2017, 09:53

Testamentskosten sind meiner Erachtung nicht steuerlich absetzbar, dürften unter Privatausgaben fallen.
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Michael8

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18

Samstag, 4. März 2017, 10:47

Das sog. Berliner Testament kommt ja für Horst nicht infrage, möchte dennoch anmerken, dass es seine Tücken hat. Es kann nämlich nur von beiden Partnern gemeinsam widerrufen werden. Wenn die Ehe wider aller Erwarten doch im Streit auseinandergeht, könnte man ein Problem haben.

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19

Samstag, 4. März 2017, 13:39

Das sog. Berliner Testament ... kann nämlich nur von beiden Partnern gemeinsam widerrufen werden. Wenn die Ehe wider aller Erwarten doch im Streit auseinandergeht, könnte man ein Problem haben.

Nein, Michael, das ist nicht ganz so. Ab Zustellung des Scheidungsantrags gilt für den antragstellenden Ehegatten, sollte er vor Rechtskraft der Scheidung versterben, das Testament nicht mehr (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2077.html).
Martin

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20

Samstag, 4. März 2017, 15:16

Das ist richtig, Martin.

Übrigens, es gibt auch, statt zu heiraten, die

eingetragene Lebensgemeinschaft

Nicht nur für Personen gleichen Geschlechts, die viele Sicherheiten der Ehe ebenfalls gewährt.

Zum Beispiel ist ohne diese oder Heirat der steuerliche Freibetrag nur 20.000 €, ab da schlägt die Steuer deftig zu.

Bei Heirat oder eingetragener Lebensgemeinschaft ist bis 500. 000 € alles noch steuerfrei zu vererben..

Das macht schon einen gewaltigen Unterschied. Die Steuer lässt da auch nicht mit sich reden, uU muss man was verkaufen, auch zu schlechten Konditionen, um sie zu bedienen. Das kann sehr bitter sein
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