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Erleuchteter
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Erleuchteter
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Auflockerungsbeauftragter
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Das ist doch klar, die bösen Politiker und Altparteien verjubeln es unter sich und verteilen den Rest an die Reichen..... Alles Beschiss, wir tun nichts für die Armen, wie wir von Joecool wissen.
Die Rechnung ist ziemlich dumm, Axel, sorry, und sehr populistisch, denn es gehr ja nicht darum, jemand einfach ein paar Euro in die Hand zu drücken. Die notwendigen Hilfen sind viel komplexer, das können ganze Einrichtungen sein, die gebaut, eingerichtet, zb mit Sanitär Bedarf etc. Dazu gehöre Bildungseinrichtungen, Maßnahmen, Umschulung etc.
Alles, was die Kirchen, sprich Diakonie und Caritas macht, wird vom Staat bezahlt, zu 100 %, die Kirchen stecken nicht einen Cent rein, wird alles abgerechnet.
Immerhin geht es bedeutend sozialer zu als in USA, schon vor Trumps Zeiten.
Sorry, das ist AfD Niveau, dummer geht's nicht
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Auflockerungsbeauftragter
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Zitat
Soweit Versicherte im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 die
Anspruchsvoraussetzungen nach § 45b Absatz 1 oder Absatz 1a in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden
Fassung erfüllt haben und ab dem 1. Januar 2017 die Anspruchsvoraussetzungen nach § 45b Absatz 1 Satz
1 in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung erfüllen, können sie Leistungsbeträge nach § 45b, die
sie in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 nicht zum Bezug von Leistungen nach § 45b
Absatz 1 Satz 6 in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung genutzt haben, bis zum 31. Dezember
2018 zum Bezug von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung
einsetzen. Die in Satz 1 genannten Mittel können ebenfalls zur nachträglichen Kostenerstattung für Leistungen
nach § 45b Absatz 1 Satz 6 in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung genutzt werden, die von
den Anspruchsberechtigten in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 bezogen worden sind.
Die Kostenerstattung nach Satz 2 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 zu beantragen. Dem Antrag sind
entsprechende Belege über entstandene Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der
bezogenen Leistungen beizufügen.
Zitat
Einer Person, die am 31. Dezember 2016 einen Anspruch auf Leistungen nach dem Siebten Kapitel in der am 31.
Dezember 2016 geltenden Fassung hat, sind die ihr am 31. Dezember 2016 zustehenden Leistungen über den
31. Dezember 2016 hinaus bis zum Abschluss des von Amts wegen zu betreibenden Verfahrens zur Ermittlung
und Feststellung des Pflegegrades und des notwendigen pflegerischen Bedarfs nach § 63a in der ab dem 1.
Januar 2017 geltenden Fassung weiter zu gewähren. Soweit eine Person zugleich Leistungen nach dem Elften
Buch in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung erhält, sind diese anzurechnen. Dies gilt nicht für die
Zuschläge nach § 141 Absatz 2 des Elften Buches sowie für den Entlastungsbetrag nach § 45b des Elften Buches.
Ergibt das Verfahren, dass für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 die Leistungen für den notwendigen pflegerischen
Bedarf, die nach dem Siebten Kapitel in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren sind,
geringer sind als die nach Satz 1 gewährten Leistungen, so sind die nach Satz 1 gewährten höheren Leistungen
nicht vom Leistungsbezieher zu erstatten; § 45 des Zehnten Buches bleibt unberührt. Ergibt das Verfahren,
dass für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 die Leistungen für den notwendigen pflegerischen Bedarf, die nach dem
Siebten Kapitel in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren sind, höher sind als die nach Satz
1 gewährten Leistungen, so sind die Leistungen rückwirkend nach den Vorschriften des Siebten Kapitels in der ab
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren.
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Wellness-Spanker
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Erleuchteter
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Zitat
Axel
Ein nicht unerheblicher Anteil sorgt dafür, dass die "Sozialindustrie" aufgebläht wird, geht für bürokratische Verwaltung und Verteilung drauf und macht Anwälte für Sozialrecht reich, da sich kaum noch einer in dem kafkaesken Gesetzeswust zurechtfindet.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sato« (6. Januar 2018, 11:59)
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Erleuchteter
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Auflockerungsbeauftragter
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Nur leider erfunden, der Dialog. Aber schön, wenn sich Rechte und Linke einig sind!
Die Pharmaindustrie dagegen hat nur wenig damit zu tun, klar, gibt es Sozialzuschüsse für Medikamente, zweifellos ein weiterer Punkt, aber in der Hauptsache tragen das die Krankenkassen aber
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patching...
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Genau das bestreite ich. @Axel hat Zahlen belegt, Du nicht. Du hast nicht einmal welche angeführt.Der Punkt ist, dass meine Zahlen den selben Beweiswert hinsichtlich der Behauptung, das Geld käme nicht bei den wirklich Bedürftigen an, haben, wie Axels Zahlen. Nämlich genau keinen.
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Bravinator und Quoten-Böser
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Wellness-Spanker
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Ich denke schon, dass ich Dich verstanden habe, @Nachtmensch, sonst wäre obige Aussage nicht zu erklären. Ob Zahlen belastbar sind kann ich ja nur beurteilen, wenn eine Zuordnung möglich ist. Ich habe es nun nicht überprüft, ob diese Zahlen stimmen.Ob diese Zahlen nun belastbar sind, gilt es zu klären.
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Prinz Valium
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Habe einfach mal querbeet ein paar Zeilen rauskopiert - ich empfinde das als traurige Realsatire.
Und wenn man sich das dann noch bücherweise vorstellt, wird klar, dass selbst Fachleute kaum noch durchsehen können.
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Wellness-Spanker
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Muss ich mich jetzt dafür schämen?
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Erleuchteter
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patching...
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Zitat
Ich wollte mit den 12 000,- nur die ungeheure Summe verdeutlichen, die der Deutsche Staat für Soziales in die Hand nimmt.
Weil - bin zwar ein Zahlenfreak - aber eine Billion Euro im Jahr ist für mich nicht fassbar.
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Wellness-Spanker
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