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silberseele

unregistriert

1

Montag, 20. April 2009, 11:30

StVO - bist du firm???

na hai,

da habe ich doch mal ´ne frage... kennt ihr euch mit der straßenverkehrsordnung wirklich aus? wisst ihr, was eure rechte und vor allem, was eure pflichten sind?

wir hatten gestern das thema, ob bei kindern der fahrradhelm nun pflicht ist oder nicht und ob kinder im kindersitzen vorn sitzen dürfen oder nicht...

fragen über fragen...

kennt jemand die antworten?

gruß
andrea

Dave2266

unregistriert

2

Montag, 20. April 2009, 11:45

Hallo,

so viel ich weiß, sind Fahrradhelme auf jeden Fall bei Kindern Pflicht, weil die Eltern sonst haften...

avenzia

unregistriert

3

Montag, 20. April 2009, 11:48

Ich bin mir nicht sicher.
Ich behaupte jetzt mal aus dem Bauch heraus, der Helm für Kinder ist Pflicht und Babysitze dürfen nur dann vorne sein, wenn das Kleinkind nicht in Fahrtrichtung schaut , wegen eines eventuell aufgehenden Airbags.
Größere Kinder müssen hinten in einem Kindersitz sitzen, noch größere auf einem Schalensitz.

Obs stimmt- keine Ahnung....schulterzuck

miri

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4

Montag, 20. April 2009, 12:14

babyschalen sollen vorne nicht angebracht werden, wenn dort ein airbag installiert ist, größere kinder dürfen, aber nur im sitz (ich hab beim adac gefragt, ist aber auch schon wieder mehr als 10 jahre her ;) ), ab 12 jahren oder 1,50 m körpergröße geht s dann auch ohne. ich bin mir(i) nicht sicher, ob es mittlerweile eine helmpflicht für kinder gibt oder ob das nach wie vor nur eine dringende empfehlung ist.
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

Martin

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5

Montag, 20. April 2009, 13:39

Nach meiner Kenntnis gibt es keine Regel/Pflicht für Fahrradhelme; allenfalls mittelbar im Falle von Schadenersatzanbsprüchen oder Versicherungsleistungen hat man rechtliche Nachteile ohne deren Benutzung (zumindest bei Kindern).



Ein Kindersitz darf nach der Fahrradverordnung nur hinten und am Rahmen besfestigt werden, wobei das Kind keine vollendeten 8 Jahre, der/die Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein müssen.



Martin

6

Montag, 20. April 2009, 14:40

gegen die fahrtrichtung fände ich nen babysitz vorne aber genauso dämlich, wenn der airbag aufgeht und gegen den sitz knallt, na gute nacht.

ansonsten volle zustimmung für @miri

miri

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7

Montag, 20. April 2009, 15:25



Ein Kindersitz darf nach der Fahrradverordnung nur hinten und am Rahmen besfestigt werden, wobei das Kind keine vollendeten 8 Jahre, der/die Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein müssen.



dabei sprichst du jetzt aber vom fahrrad?
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

Martin

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8

Montag, 20. April 2009, 15:35

Klar, insb da die Regelung ja in der Fahrradverordnung steht :rolleyes: .



Martin

silberseele

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9

Montag, 20. April 2009, 15:38

...sowas gibts auch?

also lacht mich jetzt nicht aus... ich wusste eine ganze menge nicht, was so in verordnungen rund um die straßenverkehrsordnung steht... und das, wo meine mutter mal als politesse gearbeitet hat...

:bye: :süß:

Martin

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10

Montag, 20. April 2009, 16:59

...sowas gibts auch?

also lacht mich jetzt nicht aus... ich wusste eine ganze menge nicht, was so in verordnungen rund um die straßenverkehrsordnung steht... und das, wo meine mutter mal als politesse gearbeitet hat...

:bye: :süß:
Zumindest in Österreich :D .



Im Ernst, in Deutschland ist mir das auch nicht bekannt. Und zu Deiner Ausgangsfrage, es ist halt schwierig, genau zu sagen, "hier gibt es keine rechtliche Regelung". Mir ist auch hinsichtlich der Kindersitze eine solche nicht bekannt. Es wird sich da auch alles über die allgemeinen Regeln zur Verkehrssicherheit ableiten lassen, aber das ist dann natürlich wieder schwammig.



Martin

11

Montag, 20. April 2009, 18:21

Ich bin im Internet auf eine Seite gestoßen auf der ein Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler über ein Buch schreibt mit dem Titel "Recht für Radfahrer". Auf der Seite steht auch was zum Helmtragen und zu Urteilen hierzu.

Also, eine Helmpflicht für Radfahrer gibt es Deutschland nicht. Dieser Rechtsanwalt verweist auf ein Urteil des OLG Saarbrücken das in einem Fall eine Mitschuld eines verunglückten Radfahrers wegen Nichttragen eines Helms ausdrücklich verneint hat.

Es gibt in Deutschland auch keine Fahrradverordnung; das Straßenverkehrsrecht - auch für Radfahrer - ist bei uns in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Es gibt zwar eine "Fahrradverordnung" - aber in Österreich!

Was Kinder im Auto angeht, ist es nach meinen Kenntnissen so: Kinder unter 12 Jahren oder unter 1,50 Körpergröße müssen hinten sitzen! Und die dürfen, soviel ich weiß, auch nur transportiert werden, wenn für sie Kindersitze zur Verfügung stehen - für alle, die mitfahren, das wird öfter mal missachtet!