Wenn ich aus irgendeinen Grund,angegriffen werde,darf ich mich wehren.Nun kommt es drauf an,wie.
Wenn ich eine Unterführung,nachts durchlaufe und es würde mich jemand angreifen,würde ich mich so verteidigen,daß der Gegner mir nichts mehr tun kann.
Nicht wieder falsch verstehen.Auch da gibt es verschiedene Variationen.Ich würde niemand totschlagen.
Aber mit gezielten Schlägen,wehrlos zu machen,habe ich gelernt.
Menschen,die wehrlos sind,empfehle ich zu schreien,solange zu schreien, bis der Täter flüchtet oder aber doch Menschen aufmerksam werden.Telefonieren,kann man in so einer Situation nicht.
Situationen,wo Zeugen dabei sind,wäre die Situation in keinster Weise anders.
Wenn ich jemand helfe,der bedrängt wird und er wird handgreiflich,darf ich das Opfer wie auch mich verteidigen,wenn bis dahin keine Polizei eingetroffen ist.
Ich hoffe doch,wenn Zeugen da sind,die nicht in der Lage sind sich zu wehren,für mich im Ernstfall aussagen würden.
Das heißt,zum ersten,wo kein Zeuge ist,ist auch kein Kläger.Zum zweiten heißt es,ich habe genug Zeugen,die den Ablauf mitverfolgten.
Warum wollen alle,daß das Opfer,wo Totgeschlagen wurde,daß er das Bundesverdienstkreuz erhält?
Weil Zivilcourage,weder Selbstjustiz noch Gewaltberreitschaft ist.
***schön zu lesen, daß hier nun doch, nach geraumer zeit ,"zivilcourage" und "maßvolle notwehr" ,nicht mehr von "gnade ihm gott" abhängig gemacht wird ,sondern dem regulativ des deutschen rechtssystems anheim gestellt wird...***
***ansonsten ein "nettes beispiel", wohl durchdacht, spät aber immerhin... präzise und nicht mißzuverstehen...***
Frank57