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Spankfrosch

"Forenreiter"

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1

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 20:23

freie Meinungsäußerung nach Interneteinkauf..?

Ein guter Freund von mit hat in einem größerem Internetkaufhaus Speicherbausteine geordert und mit dem Anbieter so seinen Ärger gehabt. Dieses hat er auf einer Preisvergleichsseite gepostet, wo man seine Meinung kundtun kann.
(Der besagte Anbieter fällt auch schon mit vielen negativen Meinungsäußerungen auf).

Nun hat dieser Anbieter einen Rechtsanwalt eingeschaltet um ihn einzuschüchtern d.h. seine negativen Erfahrungen mit dem Anbieter zu löschen. Entsprechend mit dem ausführlichem (willkürlichen) Paragraphen Anwaltsschreiben dazu ne deftige Rechnung.

Meine Frage ist das überhaupt zulässig, einen Kunden so mundtot zu machen? ?(
Ist es nicht herrlich, wenn etwas, was passieren sollte, obwohl du nicht wirklich wolltest, dass es passiert, aber dachtest, es müßte passieren, weil es so richtig ist, dann doch nicht passiert – und du bist nicht schuld?
A.Plass

Merlin

Zauberzausel

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2

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 20:49

Natürlich hat der Anbieter das Recht, einen Kunden "mundtot" zu machen.
Seine Meinung auf einer Internet-Seite kund zu tun, bedeutet ja nicht "Rechtsfreiheit".
Und, erst im Nachhinein zu Lesen, was das für ein Schurke ist ....... grenzt an Dummheit.
Da hätte dein Bekannter mal vorher ein bisschen über seinen Vertragspartner .. im Internet lesen sollen.
Wozu ist das Internet denn da ??? Zum nachforschen, vor einer Entscheidung.
Es ist eben ein Unterschied, ob ich in der Oase dummes Zug schreibe, oder mir im Internet etwas kaufe.
Da liegen Welten dazwischen.
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

rainer1

unregistriert

3

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 20:51

Das Recht auf "Meinungsfreiheit" gilt erst mal. Das beinhaltet natürlich keine "Beleidigungen"/"Schmähkritiken" u.ä.

Was versteht Du denn unter "willkürliche §§" ?
Sollte der angesprochene Anwalt tatsächlich §§ zitiert haben, die in keinster Weise zu der causa passen, ist er entweder ein "Scharlatan" oder ein "Betrüger".

Die einschlägigen §§ kann jeder nachlesen, HIER wird Dir wohl niemand eine konkrete/Fall-bezogene Rechtsberatung geben, weil "strafbar".

Aber mal ganz allgemein gesagt: In derartigen Fällen ist eine "Unterlassungs-Erklärung" der erste, übliche Schritt. Natürlich verbunden mit der Rechnung der Kanzlei. Über die Höhe dieser Rechnung/deren Korrektheit kann man sich in der einschlägigen "Gebühren-Ordnung" schlau machen.

ICH würde -wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin !-, das einfach "aussitzen", also mal die evt. Klageschrift dieses RA (bzw. die Klage seines Klienten) abwarten. Dann kann man immer noch reagieren ...
Oder aber, wenn Dein Bekannter eine "RS-Versicherung" hat, zum Gegenangriff schreiten.

Obiwan

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4

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 20:53

Ohne Jurist zu sein würde ich meinen, daß man einen Erfahrungsbericht oder eine Kritik jederzeit frei äußern darf, solange man absolut bei der Wahrheit bleibt, nichts übertreibt und das, was man behauptet auch belegen kann.
Von einem Schreiben des gegnerischen Anwalts würde ich mich keinesfalls einschüchtern lassen. Im Gegenteil, ich würde in die Offensive gehen und der Gegenseite in Aussicht stellen, meine Erfahrungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. :D
Leider lassen sich die meisten Leute sehr leicht von einem Anwaltsschreiben entmutigen und geben dann kleinbei. Das ist aber auch mit ein Grund, warum es so viele schwarze Schafe gibt unter den Onlinehändlern.
Unser Oasenmitglied Obiwan (*22.02.1967) ist am 12.02.2016 verstorben.
Das Oasenteam

Jay bee

unregistriert

5

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 20:57

Kommt drauf an was dein "freund" denn so geschrieben hat.....prinziepiell gilt zwar der grundsatz der freien meinungsäußerung und auch des freien erfahrungsaustausches......es darf aber in keinem fall geschäftsschädigend sein oder gar beleidigend.....
geschäftsschädigende äußerungen auf internetplattformen können recht teuer werden
erfahrungswerte wie z.B lange lieferzeit; hohe versandkosten; mangelhafte verpackung oder unzureichender kundenkontakt sind hingegen weder als geschäftsschädigend anzusehen (sofern sie den tatsachen entsprechen und beweisbar sind) noch gelten sie als beleidigung.

Edit:
nein, mundtot kann und darf ein anbieter einen kunden nicht machen, lediglich gegen geschäftsschädigende oder beleidigende ausführungen kann er vorgehen.

rainer1

unregistriert

6

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 21:03

Zu behaupten, "ein Anbieter hat das Recht, einen Kunden mundtot zu machen", ist GROBER UNFUG !
Oder kannst Du DAS mit irgendeinem § belegen/untermauern ???

Man (jedermann) kann sich allerdings gegen "vorsätzlich" (=wissentlich und willentlich) geäusserte falsche Behauptungen rechtlich wehren. Da greifen dann diverse §§ des StGB. Auch das Zivilrecht gibt dann was her ...

Merlin

Zauberzausel

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7

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 21:12

Zu behaupten, "ein Anbieter hat das Recht, einen Kunden mundtot zu machen", ist GROBER UNFUG !
Oder kannst Du DAS mit irgendeinem § belegen/untermauern ???
Man (jedermann) kann sich allerdings gegen "vorsätzlich" (=wissentlich und willentlich) geäusserte falsche Behauptungen rechtlich wehren. Da greifen dann diverse §§ des StGB. Auch das Zivilrecht gibt dann was her ...

Ich behaupte das nicht, das ist gängiger Alltag, wird immer wieder praktiziert. Die Frage ist, lässt man es zu oder nicht.
näää ?
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

rainer1

unregistriert

8

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 21:31

Der "gängige Alltag"/"was praktiziert wird", geht MIR "am A.... vorbei" !
Wenn man/frau sich sowas gefallen lässt, selber schuld. Mit MIR jedenfalls nicht ... ;)

Spankfrosch

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Mittwoch, 27. Oktober 2010, 22:08

Die freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz fest verankert..
Interessant, das dieser Anwalt ein solches Urteil in seinem schreiben zitiert: OLG Oldenburg vom 03.04.2006 (Az.: 13 U
71/05)

Ich hab den Eindruck, dass das Versandthaus auf diese Art versucht seine vielen negativen Äußerungen zu minimieren.

..In wiefern die Beurteilung 100% wahrheitsgemäß war kann ich nicht beurteilen, dazu kenne ich den genauen Vorgang zu wenig.
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Freitag, 29. Oktober 2010, 01:12

Die freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz fest verankert..
... und endet da, wo es die Grundrechte Anderer tangiert.

Wo kämen wir denn hin, wenn Jeder, ungeachtet der Rechtslage, sich äußern darf? So geht es nun wirklich nicht.

tiffany

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Freitag, 29. Oktober 2010, 11:09

Es ging einst um eine Lebensmittelkette, die u.a. in München drei Filialen betreibt. Nun kam es dazu, dass der Fall von Mobbing, Ausspionierung von Mitarbeitern usw. sogar in den Medien publik wurde, das Unternehmen schafte es sogar mit den Negativschlagzeilen bis in die 20 Uhr-Nachrichten.

Als ich zu den Vorfällen in einem Internetportal Stellung bezog und die Vorfälle bestätigen konnte, wurde nicht nur mein kritischer Beitrag, sondern viele andere auch einfach zensiert, sie waren weg, übrig blieben nur neutral gehaltene Aussagen.

Nachdem ich mir erlaubte, meine Meinung frei zu äußern und ich es nicht gerne habe, wenn etwas "unter den Tisch fällt", muckte ich auf und fragte beim webmaster der Internetseite nach.

Es hieß, ich dürfe selbstverständlich meine Meinung frei äußern, was nicht toleriert wird, wären Beleidigungen. Klar, das wußte ich auch vorher. Allerdings - das ist inzwischen nachgewissen, floss Kohle (man könnte doch glatt an Bestechung denken, denken ist nämlich erlaubt ;) ) - und somit gingen "ungünstige" Beiträge "verloren".

Im Grunde hat Jay bee es bereits richtig geschrieben, ich kann es auch so sehen und hoffe, dass du deinem Freund a bisserl weiterhelfen kannst.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

tiffany

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Freitag, 29. Oktober 2010, 11:14

Ja was ist denn nu wieder los: Ich will editieren, weil Tippfehler im Beitrag sind, aber die Technik macht mir einen Strich durch meinen Plan.

S `Frl. Edit(h) mag grad ned - und i hob a koa Lust da lang rumzumachen, zumal es mir zu lange dauert. :(
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rainer1

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13

Freitag, 29. Oktober 2010, 12:35

Versteh' ich nicht ... Gut, ab und an läuft der Seitenaufbau etwas sehr "gemächlich" (nicht immer). Beim posten kommt erst mal die 1.Zeile sehr klein, dann wird -wie von "Zauberhand"- alles normal gross. Aber sonst ....? ICH habe keine grösseren probs ...

Ach ja ...: wenn ich mich links ganz oben "anmelden" will, geht gar nix. Wenn ich das selbe im "Kontrollzentrum" mache, "flutscht" es.

Ja ja, die Technik .... :D

Spankfrosch

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Freitag, 29. Oktober 2010, 21:12

Die freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz fest verankert..
... und endet da, wo es die Grundrechte Anderer tangiert.

Wo kämen wir denn hin, wenn Jeder, ungeachtet der Rechtslage, sich äußern darf? So geht es nun wirklich nicht.


Nein.

Eine Meinung wenn sie nicht beleidigend ist kann ich von mir kundtun; selbst Ebay Bewertungen in denen "Betrug" siehe link; steht können stehenbleiben.
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