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1

Dienstag, 16. November 2010, 09:30

Arzt Kosten

Hallo zusammen habe dies im Bereich was machst Du gerade schon geschrieben, aber ich willl es hier nocheinmal hervorheben, weil es mich doch ineresiert, ob andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben.


Ich bin vorher vom Urologen zurück gekommen. Dort wurden mir für Leistungen welche nicht die Kasse begleicht 50€ in Bar abgenommen, die Fage nach einer Rechnung und Überweisung wurde mir mit unglaublichen Blicken, und der Begründung, daß machen wir immer so, verwert.

Gehen die den wirklich davon aus, daß ich nicht zahlen will, oder ist bei Barzahlung der Personalaufwand geringer, da das Geld ja einfach nur kassiert wird, und man lediglich auf dem Aufklärungsblatt über die Zusatzleistungen einen "Bezahlt" Vermerk gemacht hat.

Mir stellt sich hier die Frage, ob dieses Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden.


Gruß


Mrcane

ruDi

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2

Dienstag, 16. November 2010, 10:24

Der Personalaufwand dürfte in etwa der gleiche sein, weil der Vorgang ins Kassenbuch eingetragen werden muß.

Ob das bei allen Bareinnahmen auch so geschieht, ich glaube schon. :rolleyes:
Mit Mut, Hoffnung und Zuversicht in die Zukunft!

Rainer2

unregistriert

3

Dienstag, 16. November 2010, 10:38

Der Personalaufwand dürfte in etwa der gleiche sein, weil der Vorgang ins Kassenbuch eingetragen werden muß.



Ist eine Arztpraxis zur vereinfachten Buchhaltung ( Kassenbuch ) berechtigt ??????

4

Dienstag, 16. November 2010, 10:44

Zu einer ordendlichen Kassenbuchführung gehört meiner Meinung nach entsprechende Belege, diese sind aber für mich nicht erkennbar, lediglich einen Stempel und den Vermerk Betrag dankend erhaltenm auf der Infobroschüre des Arztes.
Allerdings kann es sein, das die Entsprechende Leistung über die Behandlungsdaten erfast wurden.


Gruß


Mrcane

avenZia

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5

Dienstag, 16. November 2010, 11:06

Ich glaube, dass da nicht immer alles nach Vorschrift abgerechnet wird- zumindest bei manchen Ärzten.
Unterwerfung ist das höchste Maß der Leidenschaft. Geboren aus der Liebe,
entstanden aus dem Vertrauen, erblüht sie im Einklang mit Demut, Gehorsam und Respekt...dem gegenüber, der die ihm zu Füssen gelegte Seele auf Händen trägt.
(unbekannt)


tiffany

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6

Dienstag, 16. November 2010, 11:36

Hi Mrcane,

du kannst selbstverständlich eine Quittung über die Bezahlung der IgeL-Leistungen verlangen oder in manchen Praxen auch bargeldlos bezahlen. Letzteres ist allerdings eher selten Usus, denn die Ärzte müssten dann auch eine geringe Berarbeitungsgebühr an die Banken bezahlen.

Ich gehe davon aus, dass Ärzte nicht schummeln (ha,ha,ha... ironisch grins) und alle Einnahmen in das vorhandene Kassenbuch eintragen bzw. von den Angestellten eintragen lassen.

In der Karteikarte wird es allerdings schon vermerkt, welche Leistung der Patient in Anspruch nahm und ob er gleich bezahlt hat oder ob ein Betrag noch offen ist. Gleich kassieren ist in jedem Fall besser, denn leider brauche manche Patienten erst ein, zwei, drei Mahnungen. :(

Jede Arzthelferin sollte eigentlich von sich selbst aus eine Quittung anbieten, aber wie du selbst bemerktest, geschieht das eben nicht immer.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

7

Dienstag, 16. November 2010, 11:41



Jede Arzthelferin sollte eigentlich von sich selbst aus eine Quittung anbieten, aber wie du selbst bemerktest, geschieht das eben nicht immer.



Die Quittung wurde nicht nur nicht angeboten, sondern verweigert mit dem Hinweis sie hätte ja auf der Werbebroschüre vermerkt daß ich bezahlt habe, nur glaube ich nicht, daß diese Quittung bei der nächsten Steuererklärung anerkannt wird.


Gruß


Mrcane

tiffany

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8

Dienstag, 16. November 2010, 11:48

Weißt du, wenn ich jede Nichtverbuchung, jede Falschabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer und der Krankenkasse gemeldet hätte, dann wäre ich stets vollzeitbeschäftigt gewesen. Es gibt sie aber auch, die wirklich ehrlichen Ärzte, das muß ich schon dazu sagen.

Du kannst den Arzt selbst darauf ansprechen und ihn fragen, warum dir eine richtige Quittung verwehrt wurde und wie er gedenkt es bei der Steuer anzugeben, aber dann biste evtl. den Doc los, wobei es in München Praxen wie Sand am Meer gibt.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
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Blackbird

unregistriert

9

Dienstag, 16. November 2010, 12:06

Die Rechnung ist ganz einfach:

Ohne Quittung - keine Zahlung.

Wenn ich meinen Kunden sagen würde, sie würden keine Rechnung, bzw. Quittung bekommen,
kann ich den Laden gleich zu machen.

Jeder Hausarzt ist Dienstleister, welcher ordentliche, verbuchbare Rechnungen austellen muss mit Rechnungsnummer, Leistung etc.

Diese kann vom Patienten angefordert und verlangt werden. Verweigert die Praxis die Austellung der Quittung, so verweigere Du einfach die Zahlung. Was glaubst Du, wie schnell Du eine ordentliche Rechnung bekommst, welche Du auch beim FA geltend machen kannst.

rainer1

unregistriert

10

Dienstag, 16. November 2010, 12:22

Möglicherweise gibt es da einen Unterschied zwischen "GKV" und "PV" ? Obwohl, eigentlich hat JEDE(R) Anspruch auf eine Quittung für geleistete Zahlungen ... GKVler bekommen doch auch eine Quittung für die "Praxisgebühr ?
Ich bin privat versichert und bekomme sämtliche Rechnungen zugeschickt. Danach wird überwiesen, dann schickte ich die Rechnungen (einmal im Quartal) an die Versicherung.
Ohne (detaillierte) Rechnung würde ich bei der Versicherung mit dem Ofenrohr in's Gebirge schauen ...

:)

11

Dienstag, 16. November 2010, 19:14

Ich hatte neulich beim Augenarzt - für eine Untersuchung, die von der Kasse nicht bezahlt wird - die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Rechnung und spätere Überweisung des Betrags wäre auch hier nicht möglich gewesen.
Allerdings bekam ich sofort eine ordnungsgemäße Quittung ausgestellt.
So finde ich das auch in Ordnung. Ich denke ohne Barzahlung könnten die Ärzte ne zusätzliche Kraft beschäftigen, die damit beschäftigt wäre, Mahnbescheide zu schreiben ;) .

tiffany

glückliches Huhn

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12

Mittwoch, 17. November 2010, 07:45

Bei IgeL-Leistungen kann jeder Arzt die Höhe der Gebühr selbst bestimmen, z.B. eine ganz besondere, nicht von den Kassen bezahlte Ultraschalluntersuchung kann Frau für 35 aber auch für 60 € erhalten. Allerdings ist es müßig, vorher "Kostenvoranschläge" bei diversen Frauenärzten einzuholen, meist bezahlt Frau dann bei lieber bei ihrem "Hausgyn". So ist es bei fast allen zusätzlichen Leistungen.
Das fiel mir gestern noch ein, paßt jetzt nur bedingt zum eigentlichen Thema, ist aber nicht ganz unwichtig.

Nachdem mich das Thema nicht losließ, rief ich gestern eine ehemalige Kollegin an und fragte sie, wie es inzwischen gehandhabt wird.

Also... auf Verlangen muß eine Quittung ausgestellt werden, aber niemand kann verlangen, dass er eine Rechnung nach Hause geschickt bekommt, das wäre nur bei Privatpatienten angezeigt, die eben ihre Ausgaben von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen.

Wenn ein Patient den Wunsch äußert, er möge nicht nur auf einem Flyer die Bezahlung bestätigt haben, dann sollte es wirklich kein Problem sein den Qittungsblock zu zücken.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
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Jay bee

unregistriert

13

Mittwoch, 17. November 2010, 11:15

eine rechnung kann nur verlangen wer selbst umsatzsteuerabzugsberechtigt ist....also ein gewerbebetreibender......
Quittung ist nicht gleich rechnung.....das darf man nicht verwechseln.....
eine ordnungsgemäße Quittung, auf verlangen sogar mit auflistung der erbrachten leistung, kann und sollte jeder kunde verlangen.....
ein bezahlt stempel auf einer werbebroschüre gilt nicht als quittung, denn auch auf einer quittung sind bestimmte eckdaten einzutragen wie z.B. ausstelldatum, erbrachte leistung, name und anschrift des austellenden betriebes......
auch eine arztpraxis ist "nur" ein dienstleistungs- gewerbebetrieb, insofern hat sich selbige auch an gesetzmäßikeiten zu halten.
ohne ordentliche quittung...keine kohle.....ganz einfach.
würde mir eine arztpraxis so kommen , würde sie ein ernstzunehmendes problem mit mir bekommen.