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rainer1

unregistriert

1

Montag, 22. November 2010, 13:49

"Schweizer Schläger"

Nur kurz zum Verständnis:
Teile einer Schulklasse aus Zürich liefen letzten Sommer in München Amok, sie verletzten 5 Passanten schwer, 2 Opfer schwebten in Lebensgefahr. Ein Opfer leidet auch heute noch an seinem total zertrümmerten Gesicht.
Heute wurde das Urteil verkündet: Haftstrafen zwischen 3 und 7 Jahren. Geradezu "lächerlich", finde ICH ...

Das einzig "Positive" für die Opfer: diese "Früchtchen" stammen vom "Züricher Goldstrand", dort wohnen die "oberen 10000". So dürften die Opfer wenigstens finanziell ausreichend entschädigt werden können. Ein schwacher Trost, aber immerhin ...

Einfach nur eckelhaft, so ein PACK !!! :angry4: :angry5:

rainer1

unregistriert

2

Donnerstag, 25. November 2010, 22:16

Na, DAAAS Thema kommt offensichtlich nicht so an.

Vielleicht kann/mag es jemand von der "Leitung" löschen ? Wäre/ist ja nur unnütze Platzverschwendung ... :)

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

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3

Freitag, 26. November 2010, 08:05

Ne du, warum löschen? Dir war es wichtig dieses Thema zu eröffnen und ich finde, es stört nicht in der Oase.

Ich denke nur, dass es für Nicht-Münchner in der Tat nicht sehr interessant ist, denn beinahe täglich haut irgendjemand dem anderen eine auf die Zwölf, sprich, es kommt leider immer wieder zu Übergriffen, egal in welcher Stadt.

Du und ich, wir sind näher dran, weil wir den Sendlinger Tor-Platz wie die eigene Westentasche kennen und daher ist der Fall "Schweizer Schläger" uns präsenter.

Sieben Jahre Strafe für den Typen, der am heftigsten zuschlug... klingt wenig, in Anbetracht wie das Opfer heute noch leidet und auch in Zukunft leiden wird. So wie ich es gelesen habe, trug der Mann von dem Überfall irreparrable Schäden davon. :(
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

rainer1

unregistriert

4

Freitag, 26. November 2010, 13:22

Ich dachte halt, egal ob so etwas jetzt in M oder HH oder in "Kleinkleckersdorf" passiert, egal ob täglich irgendwo jemand "eine auf die 12" bekommt ....
Eine derartige sinnlose Brutalität ist -dem Himmel sei Dank !!!- doch relativ selten. Damit DAAAS auch so bleibt, hätte ICH es gerne gesehen, wenn man da den möglichen Strafrahmen ausschöpft.
Der "Haupttäter" läuft wahrscheinlich nach gut 4 Jahren, die anderen nach 2 Jahren wieder frei herum (Bewährung nach Verbüßung von 2 Dritteln der Strafe).
Die Opfer leiden physisch und oder psychisch ihr Leben lang !
Dabei galt der "Baier" (Vorsitzender vom LG München I) bisher als "scharfer Hund".

:angry4:

5

Freitag, 26. November 2010, 20:14

Ich denke nur, dass es für Nicht-Münchner in der Tat nicht sehr interessant ist...
Für mich gibt es einen anderen Grund, mich nicht zu äußern, obwohl ich die Thematik durchaus interessant finde und im Nomalfall etwas dazu schreibe.

Der User „rainer1“ hat mich auf Ignore geschaltet. Dies ist zwar umgekehrt nicht der Fall, um den Threadverlauf nicht zu zerreißen. Dennoch werde ich so tun, als ob.

D.h., ich werde diesem User nie direkt antworten.

Christian

Prinz Valium

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6

Samstag, 27. November 2010, 01:06

Die Haftstrafen mögen dem unbeteiligten Beobachter zu milde vorkommen (mir übrigens auch), aber ich denke, dies hat in erster Linie mit dem jungen Alter der Täter zu tun. Ich bin zwar nicht mit dem Fall vertraut, aber "Teile einer Schulklasse" dürftenn wohl noch nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sein und das ist nun mal um einiges milder, als das Erwachsenenstrafrecht. Einerseits klingt die Strafe dadurch beinahe lächerlich, andererseits möchte man den jungen Menschen offenbar ersparen, sich durch eine "Jugendsünde" den kompletten Rest des Lebens zu versauen, wenn sie dafür 15 Jahre oder gar länger in den Bau wandern würden.

Horst

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7

Samstag, 27. November 2010, 03:44

Hallo,

soweit ich weiß wollen beide Seiten die Urteile anfechten.
Ich denke man sollte abwarten wieviel Knast am Ende wirklich rauskommt.

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

rainer1

unregistriert

8

Samstag, 27. November 2010, 16:10

@ Horst: da hast Du vollkommen recht !

@ Christian: "Jugendsünde" ist in diesem Kontext schon seeeeehr vornehm ausgedrückt. Sicher, die wurden, weil "U-18", nach Jugendrecht verurteilt. DAAS ist ja ok (obwohl auch ein 17jähriger wissen müsste, dass sowas ein abscheuliches Verbrechen ist); der Strafrahmen geht da bis 10 Jahre (als "Erwachsene" hätten sie mit "lebenslänglich" rechnen müssen).
DIESEN Strafrahmen (10Jahre) hätte ICH gerne ausgeschöpft gesehen, bei guter Führung wären sie dann nach 7 Jahren wieder auf freiem Fuße gewesen.
Wobei man eines nicht übersehen darf: dank des ausgezeichneten familiären finanziellen "backgrounds" leben diese Scheusale auch nach der Haftentlassung x-Mal besser, als jeder "Normalo". DENEN tut es nicht weiter weh, wenn sie vielleicht -wegen dieser Vorstrafe- keinen (oder nicht den gewünschten) Arbeitsplatz bekommen. Dann lebt man eben von den "Zinsen"/"Dividenden" ...

tiffany

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9

Sonntag, 28. November 2010, 08:45

Ich sinnierte vor mich hin und stolperte immer wieder über die Zahl 7.

Sieben Jahre Knast, für die Tatsache, dass ein unbescholtener Mann beinahe totgeprügelt wurde, klingt nicht viel.

Aber... jeder Tag einzeln betrachtet...auweia, die Haftzeit kann sich ziehen wie Kaugummi. Wer weiß, vielleicht ist der Haupttäter danach wirklich geläutert und rührt für den Rest des Lebens keinen anderen Menschen mehr an. *ganzfesthoff*

Nur, ich bin der Meinung, das Urteil sollte nicht angefochten werden, damit am Ende doch weniger Gefängniszeit dabei rauskommt.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

rainer1

unregistriert

10

Sonntag, 28. November 2010, 14:10

Das SOLL sich auch "ziehen wie Kaugummi" ! Ich hoffe, diese Scheusale denken jede Minute dran, was sie jetzt alles machen könnten, wenn sie nicht "in Haft" wären ...
"Angefochten" wurde dieses Urteil schon, sowohl von der Verteidigung als auch vom StAnw. Ist aber keine "Berufung", sondern gleich eine "(Sprung-)Revision", d.h., der Fall geht nicht erst zum OLG, sondern gleich zum BGH.
Mal sehen ... Dort wurde noch nie ein Urteil vom "ollen Baier" abgemildert (oder gar "kassiert").